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»Washington Post«: Karen Attiah wurde wegen Posts zu Charlie Kirks Tod gefeuert – nun soll sie in den Job zurück
Journalistin Attiah: »Kein triftiger und ausreichender Grund«
Genugtuung ist vielleicht ein zu kleines Wort für das Gefühl, das Karen Attiah gerade empfindet: Sie spiele gerade den Song »All I Do Is Win« von DJ Khaled, und zwar »ALLL DAYYYYYYYYYYYYYYYYY.« Das teilte die Journalistin über Bluesky mit , dem sozialen Netzwerk ihrer Wahl – auch wenn sie über Bluesky-Posts ihren Job verloren hatte.
Karen Attiah war seit elf Jahren im Meinungsteam der »Washington Post«, als die Hauptstadtzeitung ihr am 11. September 2025 wegen »groben Fehlverhaltens« mit sofortiger Wirkung kündigte. Das Magazin »Status« und sie selbst in einem Substack-Newsletter machten das Kündigungsschreiben öffentlich. Demnach wurde ihr ein Verstoß gegen die Social-Media-Richtlinien der Zeitung vorgeworfen, sie habe dadurch »die Integrität der Organisation geschädigt und potenziell die körperliche Unversehrtheit unserer Mitarbeitenden gefährdet«.
Was war geschehen? Attiah hatte auf Bluesky auf die Ermordung des konservativen Aktivisten Charlie Kirk reagiert, sowie auf die Welle der Trauer darauf. »Mich zu weigern, meine Kleidung zu zerreißen und mir Asche ins Gesicht zu schmieren, um theatralisch um einen weißen Mann zu trauern, der Gewalt befürwortete, ist … nicht dasselbe wie Gewalt«, schrieb die Journalistin in einem der Beiträge . Sie beklagte, politische Gewalt werde mit unterschiedlichem Maß gemessen, wenn die Täter Weiße seien. Ein Grund dafür, dass es in Amerika so viel Gewalt gebe, liege darin, »dass von den Menschen erwartet wird, Fürsorge, Güte und Vergebung gegenüber weißen Männern zu zeigen, die Hass und Gewalt vertreten«.
Nach eigener Aussage war Karen Attiah zu diesem Zeitpunkt die letzte verbliebene hauptberuflich angestellte schwarze Meinungskolumnistin der Zeitung gewesen. Die »Washington Post« hatte unter ihrem Eigner Jeff Bezos rund um die Wiederwahl des US-Präsidenten Donald Trump die Stoßrichtung ihrer Meinungsberichterstattung verändert – mit einem Fokus auf »persönliche Freiheiten und freie Märkte«.
Attiah hatte die Kündigung nicht akzeptiert. Ihre Beiträge seien ihrer Ansicht nach in ihren Zuständigkeitsbereich als Meinungskolumnistin gefallen. Eine Klausel im Arbeitsvertrag erlaubt es Mitarbeitenden, bei Streitigkeiten ein Schiedsverfahren zu eröffnen. Die Schlichterin, Sarah Miller Espinosa, hörte beide Seiten an. Ihr Fazit: »Die ›Washington Post‹ konnte nicht nachweisen, dass die Beschwerdeführerin grobes Fehlverhalten begangen hat«. Das zitiert die »New York Times« aus der Entscheidung der Schlichterin. Damit habe die Zeitung »keinen triftigen und ausreichenden Grund« für die Kündigung von Attiah gehabt.
Demnach sei die »Washington Post« verpflichtet, die Journalistin wieder einzustellen. Außerdem wurde das Unternehmen verpflichtet, die ausstehenden Gehälter nachzuzahlen. In einem Statement sagte Karen Attiah, sie sei Willens, zur »Post« zurückzukehren, »eine der traditionsreichsten Zeitungen der Welt«. Die »Washington Post« wollte sich gegenüber der »Times« nicht im Detail zu dem Fall äußern, bekräftigte aber, dass man das Schlichtungsverfahren anerkenne.
Attiah äußerte die Hoffnung, dass die Entscheidung »eine Botschaft an Journalisten und Medienunternehmen überall sendet, dass es sich immer lohnt, für die Meinungsfreiheit zu kämpfen«. Die Entscheidung bestätige, was sie von Anfang gesagt habe: »Ich habe meine Arbeit als Meinungsautorin gemacht, und dies war eine unrechtmäßige Kündigung«. Sie sei erleichtert, »dass dies endlich klargestellt wurde.«
Die Ermordung von Charlie Kirk und die angemessene Reaktion darauf war in vielen Bereichen des US-Medien- und Kulturlebens ein Streitfall. Unter anderem hatte der Sender ABC die Late-Night-Show von Jimmy Kimmel zwischenzeitlich abgesetzt, nachdem Kimmel insinuiert hatte, die MAGA-Bewegung habe versucht, aus dem Mord politisches Kapital zu ziehen. Lesen Sie hier eine Analyse des Falls Kimmel.