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Patentstreit um Disney+: InterDigital klagt jetzt auch gegen VP9
Disney+ streamt nach mehreren Gerichtsniederlagen mit dem Codec VP9 in 4K. InterDigital hält auch das für eine Patentverletzung und hat erneut geklagt.
Der US-Patentverwerter InterDigital hat zwei neue Verfahren gegen Disney beim Einheitlichen Patentgericht (UPC) eingereicht, wie das Unternehmen mitteilt. Beide zielen auf Technik, mit der der Streamingdienst Disney+ die Folgen der bisherigen Patentniederlagen abfedert. Damit könnte 4K-Streaming bei Disney+ im schlimmsten Fall wieder ausfallen.
Im Kern geht es um den Videocodec VP9: Nachdem Gerichte Disney die HEVC-Kodierung untersagt haben, ist der Streamingdienst auf VP9 umgestiegen, um wieder 4K-Auflösung ausliefern zu können. InterDigital sieht darin aber gleich die nächste Patentverletzung: „Jede Nutzung von VP9 verletzt weiterhin unsere patentierte Innovation“, schreibt InterDigitals Chief Legal Officer Josh Schmidt in einem Blog-Eintrag. VP9 nutze Technik, die unter anderem von InterDigital-Ingenieuren entwickelt worden sei.
Nach Angaben von InterDigital liegt der Antrag auf einstweilige Verfügung bei der Lokalkammer Mannheim des UPC (Az. UPC_CFI_3044/2026). Grundlage ist demnach das Patent EP 2 465 265, über das dieselbe Kammer bereits am 16. Juni entschieden hat: Nach Ansicht des Gerichts verletzt Disney das Patent. Weil die Gültigkeit damit bestätigt sei, rechnet InterDigital eigenen Angaben zufolge nun mit einem schnelleren Verfahren.
Die zweite Klage hat InterDigital bei der Lokalkammer Düsseldorf eingereicht (Az. UPC_CFI_3043/2026). Sie betrifft das Patent EP 2 605 473 und damit die „Up Next“-Funktion, die am Ende einer Serienepisode ohne Umweg über das Hauptmenü die nächste Folge anbietet.
Für Kunden hat der Gerichtsstreit zwischen Disney und InterDigital sichtbare Folgen: HDR fehlt im deutschen Angebot weiterhin komplett. 4K war zwischendurch ebenfalls nicht verfügbar. Premium-Abonnenten verlieren damit zumindest einen ihrer Abo-Vorteile, weshalb Disney ihnen ein Sonderkündigungsrecht einräumt.
Sollte InterDigital auch im VP9-Verfahren Erfolg haben, müsste Disney+ möglicherweise erneut das 4K-Streaming aussetzen – oder noch einmal auf einen anderen Codec umsteigen. Bislang macht das Unternehmen laut InterDigital keine Anstalten, Lizenzgebühren an den Patentverwerter zu zahlen. Disney hat die neuen Klagen auf Nachfrage von heise online nicht unmittelbar kommentiert.
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