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Einnahmen des Staates aus Erbschaftssteuer auf Rekordniveau
Der Staat hat 2025 mehr als 60 Prozent mehr Einkommen durch Erbschaft- und Schenkungsteuern gehabt als im Vorjahr - vor allem durch Übertragungen großer Vermögen.
Die Einnahmen des deutschen Staates aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer sind im vergangenen Jahr auf einen Rekordwert geklettert. Insgesamt setzten die Finanzverwaltungen 21,4 Milliarden Euro fest, wie das Statistische Bundesamt mitteilte. Dies ist ein Plus von 60,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr und der höchste jemals gemessene Wert.
Ausschlaggebend war demnach vor allem ein sprunghafter Anstieg bei der Besteuerung sehr großer Vermögensübertragungen von mindestens 20 Millionen Euro. Hier hat sich die festgesetzte Steuer mehr als verdoppelt (plus 146,8 Prozent). Sowohl die festgesetzte Erbschaftsteuer als auch die Schenkungsteuer erreichten dabei neue Spitzenwerte. Bei einer Steuerfestsetzung legen die Finanzämter die Höhe der Steuer verbindlich fest, als Steuereinnahmen gehen sie dann später ein.
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Das Steueraufkommen auf Erbschaften erhöhte sich um 57,1 Prozent auf 13,3 Milliarden Euro. Zum Vergleich: Der bisherige Höchststand aus dem Jahr 2021 lag bei 9,0 Milliarden Euro. Bei den Schenkungen zu Lebzeiten gab es einen noch kräftigeren Zuwachs von 67,3 Prozent auf 8,1 Milliarden Euro.
Insgesamt wurde im Jahr 2025 Vermögen im Wert von 141,1 Milliarden Euro übertragen, ein Plus von gut 23 Prozent. Grund für die höheren Veranlagungen waren vor allem Übertragungen von Unternehmensanteilen und Betriebsvermögen. So wurden mit 16,8 Milliarden Euro mehr als doppelt so viele Anteile an Kapitalgesellschaften veranlagt wie im Vorjahr, was einem Plus von knapp 129 Prozent entspricht.
Das übertragene Betriebsvermögen wuchs um 19 Prozent auf 25,6 Milliarden Euro, wobei hier vor allem Schenkungen ins Gewicht fielen. Das übertragene Grundvermögen legte um 11,2 Prozent auf 51,6 Milliarden Euro zu.
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Das Bundesamt wies darauf hin, dass die meisten Vermögensübergänge innerhalb der persönlichen Freibeträge liegen. Diese sind in der Regel nicht steuerpflichtig und damit nicht in der Statistik enthalten. Die Zahlen lassen also keine Aussage darüber zu, wie viel Vermögen im vergangenen Jahr tatsächlich übertragen wurde.
Zudem weist die Statistik bestimmte Steuererlasse nicht aus. Bei der sogenannten Verschonungsbedarfsprüfung für Unternehmensvermögen wurden im vergangenen Jahr Steuern in Höhe von 3,7 Milliarden Euro erlassen. Davon entfielen 3,4 Milliarden Euro auf Schenkungen.