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Verbraucherschützer gewinnen Klage gegen Lieferando-Trinkgeldklausel
Das Berliner Kammergericht hat eine Klausel von Lieferando gekippt, die die Rückzahlung von vorab gezahltem Trinkgeld bei stornierten Bestellungen ausschloss.
Das Kammergericht Berlin hat nach einer Klage des Verbraucherzentrale-Bundesverbands (vzbv) gegen Lieferando entschieden, dass die Vermittlungsplattform die Rückzahlung eines vorab gezahlten Trinkgeldes nicht generell ausschließen darf. Die entsprechende Klausel in den Geschäftsbedingungen sei für unwirksam erklärt worden. Die Verbraucherschützer hatten kritisiert, dass Lieferando das Trinkgeld gemäß der Klausel selbst dann nicht herausgeben musste, wenn das Restaurant die Bestellung stornierte.
Lieferando bot auf seiner Webseite „die Möglichkeit an, bereits bei der Onlinebestellung ein Trinkgeld zu zahlen, das den Fahrern zugutekommen soll“, schreibt der Verbraucherzentrale Bundesverband in seiner Pressemitteilung. In der strittigen Vertragsklausel hieß es: „Wenn der Kunde eine Bestätigung über die Platzierung des Trinkgeldes erhalten hat, kann das Trinkgeld nicht mehr zurückerstattet oder zurückgegeben werden.“
Laut dem Berliner Kammergericht kann die Regelung lediglich so verstanden werden, dass das Trinkgeld in keinem Fall erstattet werde. Eine Rückzahlung sei demnach selbst dann ausgeschlossen, wenn das Restaurant die Bestellung storniere und das Essen nicht liefere.
Somit handele es sich bei der Klausel dem Urteil zufolge um „eine einseitige Vertragsgestaltung, mit der das Unternehmen missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten der Kund:innen durchzusetzen versuche“.
Susanne Einsiedler, Referentin im Team Rechtsdurchsetzung beim vzbv, sagte dazu: „Mit einem Vorab-Trinkgeld wollen Besteller:innen die erwartete freundliche und schnelle Lieferleistung honorieren.“ Weiter sagte sie: „Wird die Lieferung durch den Lieferdienst storniert, wäre es unfair und nicht zu rechtfertigen, das Trinkgeld trotzdem einzubehalten.“
Das Urteil des Berliner Kammergerichts vom 24. Juni 2026 mit dem Aktenzeichen 23 UKl 2/26 (PDF) ist noch nicht rechtskräftig. Sobald das Urteil rechtskräftig ist, dürfte Lieferando die unzulässige Klausel nicht mehr verwenden. Bei Zuwiderhandlung droht dem Unternehmen ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten. Es führe jedoch nicht automatisch dazu, dass der Anbieter das eingenommene Geld wieder herausgeben muss.
Auf Nachfrage von heise online bei Lieferando teilte uns ein Unternehmenssprecher mit: „Die Klausel ist nicht mehr Bestandteil unserer Geschäftsbedingungen. Bei Stornierungen erhalten Kunden seit März 2026 auch das Trinkgeld automatisch erstattet. Zur Erstattung von Trinkgeld aus anderen Gründen können sie sich beim Kundenservice melden.“
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