// STADT-BREMERHAVEN — INTELLIGENZA ARTIFICIALE
EU-Verpackungsverordnung: Bundesregierung will bürokratische Hürden für kleine Händler kippen
von Carsten Knobloch
8. Sep. 2026 |
2
Wir hatten neulich schon über die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) berichtet, die aktuell für reichlich Frust und Verunsicherung sorgt. Vor allem kleinere Onlinehändler stehen vor einem echten Problem: Wer Waren ins EU-Ausland verschickt, müsste nach den aktuellen Regeln in jedem einzelnen Zielland einen kostenpflichtigen Bevollmächtigten benennen. Für kleine Shops, die nur ab und an mal ein Paket über die Grenze schicken, ist das schlichtweg unwirtschaftlich und ein bürokratischer Albtraum. Viele befürchteten bereits, den Versand ins Ausland komplett einstellen zu müssen.
Nun bewegt sich die Politik: Die Bundesregierung hat in Brüssel einen konkreten Änderungsvorschlag für die Verordnung vorgelegt, um kleinere Händler gezielt aus der Schusslinie zu nehmen. Kern des Vorstoßes ist eine feste Freigrenze. Wer weniger als zehn Tonnen Verpackungsmaterial pro Jahr in Umlauf bringt, soll künftig keinen teuren Bevollmächtigten im Zielland mehr benennen müssen.
Zusätzlich soll die Registrierung im neuen System vorerst bis Mitte 2028 ausgesetzt werden. Der Gedanke dahinter? Erst soll ein zentrales europäisches Registrierungssystem für Hersteller tatsächlich stehen und funktionieren, bevor die Händler in die Pflicht genommen werden.
Eine rein deutsche Insellösung hilft an dieser Stelle bekanntlich nicht weiter, die Änderungen müssen direkt in der PPWR auf EU-Ebene verankert werden. Deutschland wirbt nun bei den anderen EU-Mitgliedstaaten um eine Mehrheit für den Vorschlag. Ob das Ganze schnell genug durchgewunken wird, bleibt abzuwarten. Für viele kleine Händler wäre die Zehn-Tonnen-Grenze aber genau das rettende Pflaster, auf das sie gehofft haben.
Hinweis: Dieser Artikel enthält Affiliate-Links. Kauft ihr darüber ein, erhalten wir eine kleine Provision - ohne Aufpreis für euch und ohne Einfluss auf unsere redaktionelle Meinung.