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Innenministerium konkretisiert den Cyberdome teilweise
Ein nationales Monitoring mit Informationsaustausch in Echtzeit soll der geplante Cyberdome bieten. Damit sollen vernetzte IT-Produkte „Cyberdome-ready“ werden.
Diskussionspanel zum Thema Cyberdome (v.l.n.r.): Johannes Schätzl, Konstantin von Notz, Lothar Geuenich, Vizeadmiral Thomas Daum, Bernhard Rabert, Andreas Reisen
Bereits im Juni 2025 hatte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) zur Stärkung der Abwehr von Cyberangriffen einen Cyberdome für Deutschland gefordert. Doch auch ein Jahr später ist selbst in Fachkreisen wenig Konkretes bekannt, wie der Cyberdome ausgestaltet sein soll.
Erst Ende dieses Jahres plant das Bundesinnenministerium (BMI) ein Realisierungskonzept vorzulegen. Etwas Licht ins Dunkel sollte nun ein Panel auf der Potsdamer Konferenz für Nationale Cybersicherheit am Hasso-Plattner-Institut bringen.
Im März 2026 hatte das BSI die operative Umsetzung der Strategie vorangetrieben, indem eine erweiterte Datensensorik in den IT-Systemen von zehn Bundesländern Anomalien in Echtzeit erkennen soll. „Der Cyberdome muss der verschärften Bedrohungslage technologieneutral für die Zukunft Rechnung tragen und nicht nur für die nächsten zwei Jahre. Wir brauchen daher ein offenes Konzept“, sagte Andreas Reisen, Referatsleiter für Cybersicherheit und Leiter der Arbeitsgruppe Cyberdome im BMI, auf der Potsdamer Podiumsdiskussion. Er wolle „mit dem Gerücht aufräumen, man stelle ein IT-System ins BSI nach dem Vorbild eines anderen Staates“, sondern „es ist ein Programm, das ein offenes Ökosystem realisiert, das auf maximale Automatisierung setzt“.
Man müsse in Echtzeit auf Bedrohungen reagieren. „Wir müssen in der Lage sein, im Rahmen eines nationalen Monitorings zu erkennen, wenn ein Angriff oder Vorfall zum Beispiel bei einer Bank erfolgt und dann in Echtzeit alle anderen Banken zu informieren und auch über die Hintergrundsysteme schützen zu können.“ Man warte im BMI auch nicht auf das Konzept, das man zu Jahresende vorlegen werde, sondern handle schon jetzt. Das gelte zum Beispiel im Rahmen von NIS2 für das BSI, das den nationalen Adressraum auf Schwachstellen scannen und den Betreiber der betroffenen Website auffordern könne, die Schwachstelle abzustellen. Für die Automatisierung und das nationale Monitoring werde das BSI im Haushalt 2027 mit 200 Millionen Euro ausgestattet.
„Wir wollen im Ökosystem Cyberdome IT-Produkte Cyberdome-ready am Markt etablieren. Das heißt, es geht um Automatisierung und Konnektivität. Jedes IT-Sicherheitsprogramm, das im Markt angeboten wird, soll zukünftig das Label 'Cyberdome-ready' tragen können“, sagte der BMI-Referatsleiter. Informationsaustausch und Reaktionen in den mit dem Cyberdome vernetzten Produkten sollen in Echtzeit möglich werden. „Wir sammeln die Daten nicht zum Selbstzweck für uns, sondern stellen sie in einer verarbeitbaren Form der Wirtschaft und den Anwendern zur Verfügung.“
Konstantin von Notz, der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, kritisierte als Oppositionspolitiker die politischen Aspekte des geplanten Schutzschilds. „Der Begriff Cyberdome verlockt zu Cyber-Bullshitting. Er läuft in den Medien super und gibt ein gutes Gefühl, aber wir brauchen klare Zuständigkeiten.“ Seit Jahrzehnten seien die Zuständigkeiten zwischen den Behörden, aber auch zwischen Bund und Ländern oft unklar. Dem stimmte Johannes Schätzl, der digitalpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, zu. Vielfach gebe es Überlappungen, zum Beispiel zwischen Bundeswehr, BKA und BSI. „Bei einem Angriff fehlt uns aber die Zeit zur Klärung der Zuständigkeit“. Vom Gesetzentwurf zur Stärkung der Cybersicherheit, über den gleichzeitig im Parlament beraten wurde, verspricht er sich Abhilfe und Klärung in der Frage der Zuständigkeiten. Der Cyberdome verwirkliche einen ganzheitlichen Ansatz. „Wir müssen aufhören, immer in einzelnen Projekten zu denken“, so Schätzl.
Eine „falsche Botschaft“ befürchtet Vizeadmiral Thomas Daum, Inspekteur des Cyber- und Informationsraums de