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OpenAI & Co: Sammelklage sieht koordinierte Verlangsamung der KI-Entwicklung
Eine Sammelklage wirft Anthropic, OpenAI, SpaceXAI und Google vor, sich rechtswidrig auf eine Verlangsamung ihrer KI-Entwicklung verständigt zu haben. Durch abgestimmte Sicherheitsmaßnahmen sollen die Unternehmen den Wettbewerb beschränken und zahlenden Kunden schaden. Die US-Regierung lehnt eine Regulierung nach wie vor ab.
Anthropic, OpenAI, SpaceXAI und Google sehen sich in den USA mit einer Kartellklage konfrontiert. Wie die Associated Press berichtet, sollen sich die vier führenden US-amerikanischen KI-Unternehmen rechtswidrig darauf verständigt haben, ihre jeweilige KI-Entwicklung zugunsten gemeinsamer Sicherheitsmaßnahmen zu verlangsamen. Eine solche Koordinierung zwischen direkten Wettbewerbern verstoße nach Auffassung der Kläger gegen das US-Kartellrecht und schränke den Wettbewerb zulasten zahlender Kunden ein. Abonnenten von ChatGPT, Claude, Grok und Gemini erhielten dadurch weniger Gegenwert für ihr Geld, als es unter normalen Wettbewerbsbedingungen der Fall wäre.
Die am vergangenen Freitag beim US-Bezirksgericht für den nördlichen Bezirk Kaliforniens eingereichte Klage richtet sich gegen diese mutmaßliche Absprache, mit der die Unternehmen den Wettbewerb durch kollektive Zurückhaltung ersetzt haben sollen. Im Mittelpunkt stehen öffentliche Äußerungen der jeweiligen Unternehmenschefs vom 12. September 2026. An diesem Tag veröffentlichte Anthropic-Chef Dario Amodei einen Essay, in dem er eine branchenweite Zusammenarbeit forderte, um die KI-Entwicklung zugunsten zusätzlicher Sicherheitsmaßnahmen zu verlangsamen. Noch am selben Tag signalisierten OpenAI-Chef Sam Altman, SpaceXAI-Chef Elon Musk und Demis Hassabis, Mitgründer und Vorsitzender von Google DeepMind, öffentlich ihre Zustimmung zu Amodeis Vorschlägen. Dabei hatte der Anthropic-Chef bereits in seiner Erklärung auf mögliche kartellrechtliche Probleme hingewiesen, die eine branchenweite Abstimmung über eine Verlangsamung der KI-Entwicklung nach sich ziehen könnte.
Bereits im Juli 2026 hatten zudem führende Mitarbeiter mehrerer KI-Labore eine Erklärung mit ähnlicher Stoßrichtung veröffentlicht. Die Kläger werten diese Stellungnahmen als Hinweise darauf, dass sich die Unternehmen auf eine gemeinsame Verlangsamung des technologischen Fortschritts verständigt haben könnten. Dahinter steht die Annahme, dass der Wettbewerbsdruck einer einseitigen Drosselung der Entwicklung entgegengewirkt hätte: Während ein einzelnes Unternehmen zugunsten zusätzlicher Sicherheitsmaßnahmen zurücksteckt, könnten konkurrierende Anbieter ihre Entwicklung unvermindert vorantreiben. Eine gemeinsame Erklärung hätte diesen Wettbewerbsdruck hingegen reduzieren und damit die Nachteile einer eigenständigen Zurückhaltung vermeiden können. Vier Kläger wollen deshalb stellvertretend für eine landesweite Gruppe weiterer zahlender Abonnenten der betroffenen Dienste gegen die Unternehmen vorgehen.
Die Kläger ziehen dabei eine klare Grenze zwischen eigenverantwortlichen Sicherheitsentscheidungen und einer gemeinsamen Beschränkung des Wettbewerbs. Entscheide sich ein Unternehmen unabhängig von seinen Konkurrenten dafür, die eigene Entwicklung zugunsten zusätzlicher Sicherheitsmaßnahmen zu verlangsamen, sei dies nicht zu beanstanden. Anders verhalte es sich jedoch, wenn konkurrierende Unternehmen den vermeintlich einfacheren Weg einer gemeinsamen Vereinbarung einschlügen, um individuelle Verantwortung durch kollektive Zurückhaltung zu ersetzen. Eine solche Abstimmung verstoße nach Auffassung der Kläger gegen das Kartellrecht. Ein funktionierender Wettbewerbsmarkt stehe verantwortungsvollem Handeln und tatsächlichem technologischen Fortschritt hingegen nicht entgegen, sondern ermögliche beides zugleich.
Die Kläger sehen in einer gemeinsamen Selbstbeschränkung der KI-Unternehmen allerdings nicht nur eine Gefahr für den Wettbewerb, sondern auch für die Sicherheit der Technologie selbst. Nick Rowley, leitender Anwalt der Kläger, warnt vor den Risiken einer privatwirtschaftlich organisierten Kontrolle