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Neue Zollregeln für Kleinsendungen aus Nicht-EU-Staaten ab Juli
Wer günstig online etwa bei Temu bestellt, musste bisher nicht mit Zollgebühren rechnen. Das ändert sich zum 1. Juli: Künftig werden mindestens 3 Euro fällig.
Wer aus Ländern, die nicht zur Europäischen Union gehören, Waren bestellt, muss grundsätzlich Zoll zahlen. Bislang galt eine Ausnahme für günstige Lieferungen. Diese entfällt jetzt. Auch für Bestellungen mit einem Wert unter 150 Euro wird nun eine Zollabgabe fällig. Pro Warengruppe werden pauschal 3 Euro berechnet. Das heißt, für drei in einem Paket versendete T-Shirts im Wert von 30 Euro werden insgesamt 3 Euro Zoll fällig. Kommt zum Beispiel ein günstiges Kinderspielzeug dazu, werden 3 weitere Euro Zollgebühr fällig, also insgesamt 6 Euro.
Damit rechnen Experten. Sie gehen nicht davon aus, dass Verkäufer die Mehrkosten übernehmen. Zwar sind Verkäufer oder Importeure für die Anmeldung und Zahlung der Abgabe verantwortlich, wie die EU-Kommission erklärt. Die Händler können die Zollpauschale aber an den Verbraucher weiterreichen – und gerade bei sehr günstigen Produkten kann das ins Gewicht fallen, wie das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland warnt. E-Commerce-Expertin Karolin Junker de Neui von der Digitalberatung Etribes rechnet nicht damit, dass Anbieter oder Importeure die Kosten übernehmen. „Wir sehen bereits, dass die Preise auf den Plattformen steigen, die Kosten landen also überwiegend bei den Verbraucher:innen.“ Lars Hofacker vom Handelsforschungsinstitut EHI geht davon aus, dass die „zusätzlichen Kosten zumindest teilweise an die Kundinnen und Kunden weitergegeben“ werden, „denn gerade bei sehr niedrigpreisigen Artikeln ist der Spielraum begrenzt“.
Alien Mulyk, designierte Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands E-Commerce und Versandhandel Deutschland (bevh), sieht die Verbraucher als Leidtragende. „Auch Bestellungen bei redlichen Händlern im außereuropäischen Ausland werden sie jetzt deutlich mehr kosten.“ Bei extremen Billiganbietern sei kaum möglich, dass Anbieter oder Importeure die Kosten übernehmen, sagt auch sie. „Allerdings werden die Preise auch uneinholbar niedrig bleiben, wenn asiatische Anbieter die neue Abgabe aufschlagen.“ Die chinesischen Online-Shoppingportale Shein und Temu, über die viele günstige Produkte nach Europa gelangen, beantworteten dpa-Anfragen nicht.
Der deutsche Zoll rät: „Vor einer Bestellung in einem Nicht-EU-Staat sollten Verbraucher zum Beispiel in den Geschäftsbedingungen des Verkäufers prüfen, ob die pauschale Zollabgabe bereits im Verkaufspreis berücksichtigt wird oder ob die Zollabwicklung durch den Käufer vorgesehen ist.“ In der Regel kümmere sich die Post oder der Kurierdienst um die Zollabwicklung und gehe für Einfuhrabgaben in Vorleistung. Die Verbraucherzentrale Berlin weist auch auf weitere Kosten hin: Verbraucherinnen und Verbraucher zahlen die Einfuhrumsatzsteuer. Zusätzlich erheben manche Kurierdienste demnach eine Servicepauschale für die Anmeldung beim Zoll.
Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland empfiehlt zudem, vor der Bestellung zu prüfen, woher die Ware verschickt wird. „Hinweise dazu finden sich häufig in den Versandinformationen, in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder im Bestellprozess. Auch ungewöhnlich lange Lieferzeiten können ein Hinweis darauf sein, dass die Ware nicht aus der EU kommt“, schreiben die Verbraucherschützer. Allein auf die Angabe im Impressum zum Sitz des Online-Händlers sollte man sich besser nicht verlassen: Manchmal sei der zwar in der EU, die Ware werde jedoch aus einem Drittstaat geliefert, warnt das Verbraucherzentrum.
Die EU will damit gegen die Flut an Billigpaketen angehen. 2025 kamen nach Zahlen der EU-Kommission 5,9 Milliarden Sendungen mit niedrigem Warenwert an, ohne dass Zoll fällig wurde – viermal so viele wie 2022 (1,39 Milliarden). Das sind 16 Millionen Pakete pro Tag. Die Behörde betont, dass es bei den neuen Regeln nicht um ein bestimmtes Land gehe. Mehr als 90 Prozent der E-Commerce-Pakete kommen nach Angaben eines hochrangigen EU-Beamten au