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Künstliche Musik: Streaming-Dienst Qobuz kennzeichnet und begrenzt KI-Inhalte
Qobuz zieht bei KI-Musik die Zügel an: Täglich erreichen den Streaming-Dienst rund 69.000 KI-generierte Titel und damit 40,4 Prozent der neu angelieferten Musik. Rein per Künstlicher Intelligenz produzierte Inhalte werden künftig gekennzeichnet und von Empfehlungen ausgeschlossen. Den Rahmen dafür bildet eine neue KI-Charta.
Die Menge der mithilfe künstlicher Intelligenz erzeugten Musik entwickelt sich für den Streaming-Dienst zunehmend zur Herausforderung. Täglich sollen rund 69.000 solcher Titel zur Aufnahme in den eigenen Katalog eingereicht werden, was inzwischen 40,4 Prozent des neu angelieferten Materials entspricht. Qobuz will dieser Entwicklung vor allem mit menschlich kuratierten Empfehlungen und einem entsprechend ausgerichteten Angebot begegnen, das die Arbeit von Künstlern stärker sichtbar machen und zugleich deren Vergütung schützen soll. Einen zentralen Baustein bildet die Kennzeichnung vollständig KI-generierter Musik. Zunächst soll in der mobilen Qobuz-App künftig ein „KI-Tag“ kenntlich machen, wenn Inhalte vollständig durch künstliche Intelligenz und ohne kreatives menschliches Eingreifen entstanden sind. Angezeigt werden soll der Hinweis auf den Seiten von Alben, Singles und EPs sowie auf Künstler-, Auszeichnungs- und Labelseiten.
Eine grundsätzliche Absage an künstliche Intelligenz ist damit allerdings nicht verbunden. Eigenen Angaben zufolge zieht Qobuz vielmehr eine klare Trennlinie zwischen KI als kreativem Hilfsmittel und industriell produzierten KI-Inhalten. Musik soll demnach nicht abgelehnt werden, solange dahinter ein authentischer und von Menschen gesteuerter kreativer Prozess steht. Anders sieht es bei vollständig KI-generierten Inhalten aus: Hier will Qobuz insbesondere dann eine Grenze ziehen, wenn Kataloge massenhaft mit solchen Titeln gefüllt oder Vergütungssysteme manipuliert werden sollen. Diese Unterscheidung bildet bereits einen zentralen Bestandteil der KI-Charta des Unternehmens.
Bei der bloßen Kennzeichnung will es Qobuz allerdings nicht belassen. Auch die Reichweite entsprechender Titel soll begrenzt werden. Rein KI-generierte Musik soll deshalb nicht mehr in Empfehlungen auftauchen, entsprechend identifizierte Stücke sollen darüber hinaus aus den Suchergebnissen entfernt werden. Noch entschiedener geht der Anbieter gegen künstlich erzeugte Abrufe vor, auf die nach Angaben des Unternehmens 60 Prozent der Aufrufe KI-generierter Inhalte entfallen sollen. Solche Abrufe fließen künftig nicht mehr in die Streaming-Berichte ein und erzeugen entsprechend keine Tantiemen. Als betrügerisch identifizierte Kataloge können darüber hinaus vollständig ausgeschlossen werden.
Bei der eigentlichen Musikauswahl und Kuratierung setzt Qobuz weiterhin vollständig auf Menschen, um seinen Nutzern qualitativ hochwertige Musikvorschläge bieten zu können. In anderen Bereichen soll künstliche Intelligenz durchaus unterstützend zum Einsatz kommen, menschliches Urteilsvermögen laut KI-Charta jedoch nicht ersetzen – die letztendliche Entscheidung und damit auch die Verantwortung werden stets einem menschlichen Mitarbeiter obliegen. Gleichzeitig verpflichtet sich Qobuz dazu, transparent offenzulegen, an welchen Stellen KI eingesetzt wird und will nach eigener Aussage bei den ethischen Standards über die Vorgaben des europäischen AI Act und der DSGVO hinausgehen. Formate wie Qobuzissimes, Album der Woche und redaktionelle Playlists werden demnach weiterhin von der hauseigenen Redaktion ausgewählt, während Artikel und Kritiken ebenfalls von Menschen verfasst werden. Personalisierte Empfehlungen basieren zwar auf Algorithmen, sollen sich jedoch aus einem kontrollierten Pool vertrauenswürdiger Metadaten sowie offiziell anerkannter Labels und Künstler speisen. Unrechtmäßige KI-Inhalte sollen keinen Zugang zu diesen Empfehlungsmechanismen erhalten. Auch will Qobuz Suchanfragen und Hörgewohnheiten nicht für das Training externer KI-Modelle verwenden.
Bei den bisherigen Maßnahmen soll es langfristig nicht bleiben. Qobuz