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Bis zu 150 Leistungen: So viel Geld können Familien vom Staat bekommen
Eine sechsstellige Summe kosten Kinder ihre Eltern bis zum 18. Geburtstag. Allerdings müssen Eltern das nicht ganz alleine finanzieren. Denn der Staat unterstützt Familien in Deutschland mit zahlreichen Leistungen.
Es ist wohl eine der teuersten Anschaffungen im Leben der meisten Eltern: ein Kind. Rund 174.096 Euro geben Eltern bis zum 18. Geburtstag ihres ersten Kindes für eben jenes aus. Das zeigen Zahlen des Statistischen Bundesamtes aus dem Jahr 2018 - mittlerweile dürften die Ausgaben aufgrund der Inflation in den vergangenen Jahren also noch weiter gestiegen sind. Und das ist längst nicht alles: Hinzu kommen natürlich noch indirekte Kosten - zum Beispiel der Einkommensverlust, weil man weniger arbeitet, um sich stattdessen um die Kinder zu kümmern.
Die gute Nachricht ist aber: Eltern müssen diese Kosten nicht allein schultern. Der Staat unterstützt Familien und zwar mit rund 150 verschiedenen Leistungen. "Diese enorm lange Liste mit in der Tat 150 Leistungen, die das Bundesfamilienministerium vor ein paar Jahren mal aufgestellt hat, enthält wirklich alle staatlichen Leistungen, die Kinder irgendwie betreffen", erklärt Martin Werding, Professor an der Universität Bochum, im aktuellen Video des ARD-Finanzformats 50k. Neben den klassischen Familienleistungen werden demnach in dieser Liste auch die gesamte Bildungspolitik und beispielsweise zusätzliche Leistungen für einkommensschwache Familien aufgeführt.
Dass es so viel Unterstützung für Familien gibt, liegt auch daran, dass der Staat Familien braucht. Denn ohne Nachwuchs fehlen künftige Fachkräfte für die Wirtschaft. Damit geraten auch die Sozialsysteme, also zum Beispiel Rente und Pflege, ordentlich ins Wanken, weil sie umlagefinanziert sind. Kinderkriegen ist also im Sinne des Staates - und deshalb unterstützt der Staat die Familiengründung.
Doch nicht immer werden diese staatlichen Unterstützungsleistungen auch abgerufen, erklärt Experte Werding. Das habe unterschiedliche Gründe: "Teilweise, weil die Familien nicht genau wissen, dass sie Anspruch haben oder auch, weil die Antragsverfahren kompliziert sind. Manchmal muss man Tausend Sachen einzeln beantragen. Das machen dann Familien manchmal einfach nicht."
Bei Finanzen stehen Frauen oft schlechter da als Männer, etwa wegen ungleicher Bezahlung und Teilzeitarbeit.
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Das Problem ist: Schon bei den allseits bekannten, klassischen Leistungen gibt es einige Fallstricke. Aber von vorn: Noch vor der Geburt startet der Mutterschutz für Arbeitnehmerinnen. Im Normalfall arbeitet eine schwangere Arbeitnehmerin sechs Wochen vor der Geburt nicht mehr und acht Wochen danach auch nicht. In dieser Zeit gilt der Mutterschutz. Je nachdem, welchen Job man macht und wie es der werdenden Mutter in der Schwangerschaft geht, kann es aber auch schon deutlich früher ein Beschäftigungsverbot geben. Außerdem gilt ab Beginn der Schwangerschaft ein besonderer Kündigungsschutz.
In der Mutterschutzzeit gibt es die sogenannten Mutterschaftsleistungen. Dazu gehört etwa das Mutterschaftsgeld. Je nachdem wie man versichert ist, kommt das entweder direkt von der Krankenkasse oder vom Bundesamt für Soziale Sicherung. Gesetzlich Versicherte bekommen maximal 13 Euro am Tag. Privat- oder familienversicherte Frauen erhalten eine einmalige Summe von maximal 210 Euro. Wer gesetzlich versichert ist, stellt den Antrag bei der eigenen Krankenkasse - Privat- und Familienversicherte direkt beim Amt für soziale Sicherung.
Wenn eine Arbeitnehmerin im Schnitt mehr als 13 Euro am Tag verdient hat, kommt noch ein Zuschuss vom Arbeitgeber dazu. Der gleicht den Verdienstausfall aus und muss direkt beim Arbeitgeber beantragt werden. Normalerweise kommt man damit am Ende wieder auf sein übliches Nettogehalt - also ungefähr so, als würde man weiterarbeiten.
Wer für den Nachwuchs spart, kann langfristig eine stattliche Summe erzielen.
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