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Amazon unterliegt: BGH stoppt Prime-Preiserhöhung (Update)
Die Verbraucherzentrale NRW setzt sich auch in höchster Instanz durch und die Preisanpassungsklausel, auf die sich Amazon bei seiner Erhöhung für bestehende Amazon-Prime-Abos im Jahr 2022 stützte, ist unzulässig. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden.
Damit bestätigt das höchste deutsche Zivilgericht die Rechtsauffassung der Verbraucherzentrale NRW. Amazon hatte die Preiserhöhung auf eine Klausel in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gestützt. Nach den Urteilen des Landgerichts Düsseldorf und des Oberlandesgerichts Düsseldorf ist nun auch durch das BGH geklärt: Die verwendete Preisanpassungsklausel ist unwirksam.
„Verbraucher:innen müssen vor unkalkulierbaren Preiserhöhungen geschützt sein. [...] Besonders wichtig ist uns jetzt, dass die betroffenen Verbraucher:innen auch ihr von Amazon zu Unrecht gefordertes Geld zurückbekommen“, sagt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW.
Amazon hatte die Preise für bestehende Prime-Mitgliedschaften zum September 2022 erhöht. Der monatliche Beitrag stieg von 7,99 Euro auf 8,99 Euro, der Jahrespreis von 69 Euro auf 89,90 Euro. Auch die Preise für Prime Student wurden angehoben. Als Grund nannte das Unternehmen unter anderem „generelle und wesentliche Kostenänderungen aufgrund von Inflation“.
Mit der parallel laufenden Sammelklage vor dem Oberlandesgericht Hamm setzt sich die Verbraucherzentrale NRW dafür ein, dass Betroffene die Differenz zwischen dem ursprünglich vereinbarten und dem erhöhten Preis zurückerhalten. Verbraucher können sich weiterhin ins Klageregister eintragen und damit ihre Chance auf eine Rückzahlung sichern. Die Registrierung ist kostenlos und ohne eigenes Prozessrisiko möglich.
Wie hoch der individuelle Anspruch ausfällt, hängt unter anderem davon ab, wie lange der erhöhte Beitrag gezahlt wurde und welches Prime-Modell genutzt wurde. Je nach Tarif können das derzeit über 60 Euro sein.
ComputerBase hat bei Amazon nachgefragt und folgendes Statement zum Urteil des BGH von einer Amazon-Sprecherin erhalten:
Wir sind mit dem Urteil zur Umsetzung unserer Preisänderung nicht einverstanden, werden aber den Prime-Beitrag vorübergehend für Kunden anpassen, deren Mitgliedschaft vor dem 15. September 2022 begann und seither unverändert besteht. Wir werden die entsprechenden Mitglieder vor ihrem nächsten Zahlungstermin zum aktuellen Stand informieren. Bereits gezahlte Gebühren sind Gegenstand eines gesonderten Verfahrens. Kundenvertrauen und Transparenz stehen für uns an erster Stelle und wir arbeiten weiterhin daran, mit den Prime-Vorteilen ein großartiges Kundenerlebnis zu bieten: Prime ist und war schon immer ein außergewöhnlicher Mehrwert für Mitglieder. Mit unbegrenzter, schneller und kostenloser Lieferung für Millionen Artikel, preisgekrönten Serien und Filmen mit Prime Video, einer großen Auswahl an Songs und Podcasts werbefrei mit Amazon Music, Cloud-Gaming mit Luna, Amazon Photos und vielem mehr bietet Prime weit mehr als die Mitgliedschaftsgebühr.