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BR-Recherche zu Pestiziden - Mehr als 50 Wirkstoffe scheitern an EU-Prüfung
Mehr als 50 Pestizid-Wirkstoffe sind seit 2011 bei der Wiederzulassung in der EU durchgefallen, zeigt eine Analyse von BR Data. Genau diese Überprüfung will die EU-Kommission abschaffen. Wissenschaftler befürchten Risiken für Mensch und Umwelt.
Ein Pestizid muss in der EU in einem komplexen Verfahren zugelassen werden. Nach zehn bis 15 Jahren wird ein Wirkstoff nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft neu bewertet und entschieden, ob er weiterhin eingesetzt werden darf.
Die EU-Kommission will das nun ändern. Nach eigenen Angaben, um Bürokratie abzubauen. Der Vorschlag der Kommission aus dem Dezember 2025 wird aktuell im Europäischen Parlament diskutiert. Demnach sollen die meisten Pestizide einmal zugelassen werden und dann ihre Zulassung behalten. Weiterhin regelmäßig geprüft werden sollen nur wenige Stoffe, die schon heute als besonders problematisch gelten.
BR Data hat alle 241 konventionellen Wirkstoffe in der EU-Pestizid-Datenbank ausgewertet, bei denen seit dem Inkrafttreten der aktuellen Regelung im Juni 2011 eine Wiederzulassung anstand. Das Ergebnis: 54 Wirkstoffe wurden nicht erneut genehmigt, weil sie gefährlicher waren als bei der Erstzulassung angenommen. Bei zwei weiteren konnte ein Risiko nicht ausgeräumt werden. Das Wiederzulassungsverfahren habe sich daher bewährt, sagt die Ökotoxikologin Martina Vijver von der Uni Leiden in den Niederlanden. Man könne nicht im Voraus wissen, wo versteckte Gefahren lägen. "Deshalb müssen wir dieses Verfahren beibehalten."
Unter den 56 durchgefallenen Stoffen sind Mittel, die jahrzehntelang auf Europas Feldern eingesetzt wurden. Das Insektizid Chlorpyrifos wurde gegen Schädlinge im Obst-, Gemüse- und Getreideanbau gespritzt. Bei der Neubewertung zeigte sich, dass der Stoff die Gehirnentwicklung von Kindern schädigen kann. Seit 2020 ist er in der EU verboten.
Die BR-Datenauswertung zeigt außerdem: Für 111 weitere Wirkstoffe haben die Hersteller keine Verlängerung beantragt oder das Verfahren vor einer Entscheidung abgebrochen. Ein Beispiel dafür ist etwa Chromafenozid, das beispielsweise im Apfelanbau eingesetzt wurde. Die Herstellerfirma ließ die Zulassung des Stoffs aus Kostengründen auslaufen, wie sie auf BR-Anfrage mitgeteilt hat.
Die meisten anderen Firmen gaben auf Anfrage von BR Data keine Auskunft darüber, warum sie keine Verlängerungen für ihre Wirkstoffe beantragt haben. Einige führten an, die Neubewertung sei zu teuer und zu aufwendig. In einem Fall antwortete ein Unternehmen, es habe bereits absehen können, dass der Stoff die strengeren Anforderungen nicht erfüllen wird.
Genauso wie die 56 durchgefallenen Stoffe dürfen auch die 111 Stoffe mit der abgelaufenen Zulassung heute nicht mehr verkauft werden. Hätte es für sie bereits eine unbefristete Genehmigung gegeben, wären sie vermutlich weiter auf dem Markt.
Wenn das Gesetzesvorhaben so beschlossen wird, fallen die regelmäßigen Kontrollen weg. Die Sicherheit von Pestiziden soll weiter durch anlassbezogene Prüfungen von Wirkstoffen nach Artikel 21 der Pflanzenschutzmittelverordnung gewährleistet werden. Dem BR teilt die EU-Kommission mit: "Sollten neue Sicherheitsbedenken oder wissenschaftliche Erkenntnisse bekannt werden, die eine unbefristete Zulassung in Frage stellen, wird die Kommission für die betreffenden Stoffe ein Wiederzulassungsverfahren beantragen."
Experten bemängeln hingegen, dass die Kommission in der Vergangenheit nur in wenigen Fällen dieses Verfahren angestoßen hat, obwohl es Hinweise aus der Wissenschaft gab. Auch Ökotoxikologin Vijver findet es unklar, wann das Artikel-21-Verfahren greift. Als Wissenschaftler wisse man nicht, "wie viele Panikknöpfe gedrückt werden müssen", damit Behörden aktiv werden.