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E-Auto-Laden: Gericht bremst Preisaufschläge für Drittanbieter aus
von Carsten Knobloch
7. Okt. 2026 |
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Das Landgericht München I hat ein Urteil gefällt, das für die gesamte Ladeinfrastruktur in Europa interessant sein könnte. Konkret ging es um eine Klage der Digital Charging Solutions GmbH (DCS) gegen den Ladesäulenbetreiber EWE Go. Im Kern ging es um die Frage, ob Betreiber von Ladesäulen Drittanbietern deutlich höhere Preise und Gebühren aufdrücken dürfen als den eigenen Vertragskunden. Das Gericht sagt: Nope, das verstößt gegen das Diskriminierungsverbot der europäischen AFIR-Verordnung.
Gegenstand des Verfahrens war die Preisgestaltung an den öffentlich zugänglichen Ladepunkten von EWE Go. Geklagt hatte DCS, die unter anderem Ladelösungen für Automobilhersteller bereitstellt und hinter Diensten wie Charge Now steht. Laut den Feststellungen des Gerichts verlangte EWE Go von Mobility Service Providern (eMSP) für das Schnellladen (HPC) rund 60 Prozent mehr als von den eigenen Vertragskunden. Zudem wurde eine Blockiergebühr fällig, die ausschließlich Drittanbietern in Rechnung gestellt wurde, nicht aber den eigenen Kunden.
Nach Auffassung der Richter gilt dieses Verbot ausdrücklich auch dann, wenn ein Ladesäulenbetreiber selbst eigene Tarife für Endkunden anbietet. EWE Go wurde dazu verurteilt, diese höheren Preise und ungleichen Blockiergebühren künftig zu unterlassen. Darüber hinaus muss der Betreiber Auskunft über die Abrechnungen seit April 2024 erteilen und entstandene Schäden ersetzen.
Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig. Da es sich um die erste gerichtliche Entscheidung dieser Art zur AFIR-Preisdiskriminierung handelt, dürfte der Fall mit ziemlicher Sicherheit in die nächste Instanz wandern.
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