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Gleicher Strom, drei Preise: Gericht kippt Aufschläge an EWE-Go-Ladesäulen
Das LG München I sieht in den Aufschlägen für den Roaminganbieter DCS einen Verstoß gegen die EU-Verordnung über die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe.
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Wie viel ein Ladeparkbetreiber für die Nutzung seiner Infrastruktur durch einen Anbieter von Ladekarten und Lade-Apps verlangen darf, hat nun in erster Instanz das Landgericht München I festgestellt. Die Entscheidung besagt, dass EWE Go dem Roamingdienstleister DCS an seinen Ladepunkten nicht mehr berechnen darf als Ad-hoc-Ladenden und den eigenen Vertragskunden. Die 33. Zivilkammer beanstandete in ihrem am 6. Oktober 2026 verkündeten Urteil (Az. 33 O 2062/25) außerdem eine Blockiergebühr, die EWE Go ausschließlich Vermittlern wie DCS auferlegt hatte.
Das noch nicht rechtskräftige Urteil betrifft zunächst nur EWE Go und DCS, der gesetzte Rahmen könnte sich langfristig aber deutlich auf den Preis an den Ladesäulen auswirken. Für die Elektromobilität könnte es den Weg zu günstigeren Ladekosten ebnen. Hohe Strompreise und intransparente Ladekosten gelten seit Langem als Hindernisse der Antriebswende.
Wie DCS in einer Mitteilung zum Urteil schreibt, hat das Gericht der Klage stattgegeben. Der Mobilitätsdienstleister hatte sie im Februar 2025 eingereicht und auf Artikel 5 Absatz 3 der EU-Verordnung über die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR) in Verbindung mit dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb gestützt. Darüber hinaus stellte die Kammer fest, dass EWE Go den entstandenen und künftigen Schaden ersetzen muss. Das gilt also rückwirkend ab 13. April 2024, als die Preisvorgaben der AFIR in Kraft traten.
Wie hoch der Schadenersatz ausfällt, ist offen. EWE Go muss zudem Auskunft erteilen, Rechnung legen und die Verfahrenskosten tragen. DCS gehört laut Handelsblatt zu je einem Drittel BMW, Mercedes-Benz und BP, betreibt selbst keine öffentlichen Ladepunkte und vermittelt als Roaminganbieter nach eigenen Angaben Zugang zu mehr als 1,2 Millionen Ladepunkten in 31 Märkten.
Streitig waren die Tarife zum Stichtag 1. Januar 2025. Für Schnellladevorgänge (High Power Charging, HPC) verlangte EWE Go von Mobilitätsdienstleistern 83,7 Cent pro Kilowattstunde brutto. Wer ohne Vertrag („ad hoc“) lud, zahlte 79 Cent, Kunden mit der EWE-Go-App nur 52 Cent. Obendrauf kam für Roaminganbieter eine Blockiergebühr von 10 Cent netto pro Minute, die weder Ad-hoc- noch Vertragskunden zahlen mussten. Beim reinen Kilowattstundenpreis betrug der Abstand zum Ad-hoc-Preis 4,7 Cent oder rund 6 Prozent. Brisant ist der Vergleich mit dem App-Tarif: Hier liegen 31,7 Cent zwischen den Preisen, bezogen auf die 52 Cent des Vertragstarifs ist das ein Aufschlag von rund 60 Prozent.
Genau diesen Vergleich hat das Gericht nach Darstellung von DCS zugelassen: Das Diskriminierungsverbot der AFIR gelte auch für die Tarife, die ein Betreiber seinen eigenen Vertragskunden an seinen eigenen Ladepunkten berechnet, unabhängig von der Marktrolle, in der er dabei auftritt. Ein Betreiber kann einen günstigen Tarif also nicht einfach dadurch aus der Prüfung nehmen, dass er ihn über eine eigene App vermarktet. DCS-Chef Jörg Reimann formuliert die Folge so: „Wer im Einkauf deutlich mehr zahlt, als der Betreiber seinen eigenen Kundinnen und Kunden berechnet, kann an diesem Ladepunkt kein wettbewerbsfähiges Angebot machen.“ Laut DCS ist es die erste gerichtliche Entscheidung zu Artikel 5 Absatz 3 AFIR in der EU.
Die AFIR verbietet Preisunterschiede zwischen Endnutzern und Mobilitätsdienstleistern nicht grundsätzlich. Sie müssen aber verhältnismäßig und objektiv gerechtfertigt sein. Feste Schwellenwerte nennt die Verordnung nicht, es kommt auf den Einzelfall an. Laut einem Bericht von electrive.net begründete EWE Go die höheren Preise mit Verwaltungs- und Kundenbetreuungskosten, unternehmerischen Risiken und vertraglichen Kundenbindungsmodellen. Das Gericht hielt