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Reform der Kinder- und Jugendhilfe: Diskussion über Schulassistenzen
Bekommen Kinder mit Behinderung weiter die nötige Hilfe, um am Schulunterricht teilnehmen zu können? Das ist eine der Kernfragen der Reform der Kinder- und Jugendhilfe, mit der sich der Bundestag nun beschäftigt.
Karolin Klewe arbeitet bei der Lebenshilfe in Braunschweig und organisiert dort die Schulassistenzen für etwa 40 Kinder mit Behinderung. Nahezu alle bekommen eine Einzelbetreuung. "Die Lehrkraft steht an der Tafel und beschreibt die Aufgabe. Und die ist zu schnell erklärt, sodass das Kind nicht alle Inhalte der Aufgabenstellung wahrgenommen hat. Und dann ist die Schulassistenz da und sagt: 'Das machst Du jetzt.'"
Jeder Fall, so schildert es Klewe, liege anders. Kinder mit einer körperlichen Behinderung brauchen Hilfe beim Gang zur Toilette. Bei anderen geht es darum, einen möglichen Anfall frühzeitig zu erkennen, Gefühle zu kontrollieren oder bei einer Hör- oder Sehbehinderung zu assistieren. Doch das System der Schulbegleitung steht unter Druck, auch aus finanziellen Gründen.
Unter anderem soll die individuelle Schulbegleitung für Kinder mit Behinderungen eingeschränkt werden.
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Bundesfamilienministerin Karin Prien meint, "die Bedarfe wachsen, die Problemlagen werden komplexer, und zugleich steigen die Kosten darmatisch und dynamisch". Es fehlten Fachkräfte, daran werde sich so rasch auch nichts ändern lassen, so die CDU-Politikerin.
Ändern will Prien deshalb das System. Statt der heute noch sehr verbreiteten individuellen Hilfe sollen sich künftig - wenn möglich - mehrere Kinder eine Betreuung teilen: "Pool-Lösungen sollen die Regel sein. Denn es ist für die soziale Integration von Kindern nicht automatisch hilfreich, wenn sich in einem Klassenzimmer eine ganze Reihe von Assistenten befinden."
Doch Prien macht eine wichtige Einschränkung, denn auch in Zukunft müsse es aus ihrer Sicht so sein, dass Kinder und Jugendliche mit einem individuellen Bedarf eine Einzelassistenz bekommen können.
Eine Liste mit Sparvorschlägen könnte die Jugend- und Eingliederungshilfe massiv verändern.
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Sozialverbände sind in Sorge, dass die geplante Reform dennoch zu schmerzhaften Einschnitten führt. Jenny Axmann von der Lebenshilfe zeigt die roten Linien auf. "Der Dreh- und Angelpunkt ist, ob die Regelung sicherstellt, dass die Kinder, die eine individuelle Begleitung, also 1:1 brauchen, sie auch tatsächlich bekommen und zwar, ohne dass sie das einklagen müssen."
Die Verbände und auch der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung kritisieren den Gesetzentwurf noch aus einem zweiten Grund massiv. Denn ursprünglich sollte die Reform vor allem dazu führen, dass Kinder mit Behinderung und deren Eltern einen zentralen Ansprechpartner für staatliche Hilfen bekommen.