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China und EU verständigen sich bei Hybridautos
Peking meldet eine Verständigung mit der EU zum Handel mit Hybridfahrzeugen. Ob Mindestpreise oder Mengengrenzen gelten sollen, bleibt bislang unklar.
China und die Europäische Union haben sich nach Angaben des chinesischen Handelsministeriums auf ein „Verständnis“ zum Handel mit Hybridfahrzeugen geeinigt. Zustande kam die Verständigung am Freitag bei Gesprächen in Peking, an denen EU-Handelskommissar Maroš Šefčovič, Chinas Handelsminister Wang Wentao und Vizepremier He Lifeng teilnahmen. Was konkret vereinbart wurde, hat bislang keine der beiden Seiten veröffentlicht. Šefčovič erklärte nach den Verhandlungen, dass die chinesischen Exporte von Hybrid- und Plug-in-Hybridfahrzeugen in die EU dadurch um mehr als die Hälfte zurückgehen könnten.
Die Mitteilung auf der Website des chinesischen Handelsministeriums MOFCOM nennt keine Regeln für Hersteller oder Importeure. Nach einem Bericht der South China Morning Post hat Peking zudem eine Liste mit 16 Ergebnissen und Arbeitsaufträgen veröffentlicht, die als gemeinsame Vereinbarung bezeichnet wird. Eine entsprechende Fassung der EU lag demnach nicht vor. Die Liste sieht vor, die Gespräche im März 2027 fortzusetzen. Weitere Punkte betreffen schnellere Exportgenehmigungen für Seltene Erden sowie fortgesetzte Verhandlungen über Zölle und Mindestpreise für chinesische Elektroautos. Als Regeln für Hybride sind diese Punkte nicht ausgewiesen.
Damit bleiben die entscheidenden Fragen offen: Laut Šefčovič betrifft die Verständigung sowohl Vollhybride (HEV) als auch Plug-in-Hybride (PHEV); wie die Regeln jeweils aussehen, geht aus den bisherigen Angaben nicht hervor. Auch Mindestpreise, Obergrenzen für Einfuhren, Laufzeiten, erfasste Hersteller und Sanktionen bei Verstößen sind nicht bekannt. Ob das Papier rechtlich bindend ist und wie die EU die Einhaltung kontrollieren will, lässt sich ohne Vertragstext nicht beurteilen. Im Vorfeld hatte die EU auf eine Zusage zur Eindämmung chinesischer Hybridexporte gedrängt; im Gespräch waren ein freiwilliger Exportverzicht oder Preiszusagen. Ob eines dieser Instrumente Teil der Einigung ist, ist offen. Die EU-Kommission will die Ergebnisse den Staats- und Regierungschefs beim EU-Gipfel am 15. und 16. Oktober in Brüssel vorlegen.
Hintergrund ist eine Lücke in den bisherigen Handelsschutzmaßnahmen. Seit dem 30. Oktober 2024 erhebt die EU auf batterieelektrische Pkw (BEV) aus China herstellerabhängig Ausgleichszölle zwischen 7,8 und 35,3 Prozent, zusätzlich zum regulären Einfuhrzoll von grundsätzlich zehn Prozent. Die zugrunde liegende Antisubventionsuntersuchung war auf Autos zugeschnitten, die ausschließlich elektrisch angetrieben werden. Plug-in-Hybride klammert die Durchführungsverordnung 2024/2754 ausdrücklich aus: Bei ihnen kann der Verbrennungsmotor die Räder antreiben, außerdem werden sie unter einem anderen Zolltarifcode eingeführt.
Chinesische Hersteller haben diese Lücke genutzt. Laut Eurostat-Daten, die The Guardian ausgewertet hat, stiegen die Importe chinesischer Vollhybride von 659 Fahrzeugen im Jahr 2022 auf 160.662 Fahrzeuge allein von Januar bis Juli 2026. Bei Plug-in-Hybriden ging es im selben Vergleich von 56.706 auf 217.764 Einheiten nach oben. Bloomberg zufolge kamen chinesische Marken im Juni 2026 auf einen Rekordanteil von 34 Prozent an den europäischen PHEV-Auslieferungen. Die EU hatte deshalb bereits zeitlich befristete Einfuhrbeschränkungen für chinesische Hybridautos erwogen.
Wie Preiszusagen in der Praxis aussehen können, zeigt das BEV-Verfahren. Im Januar 2026 veröffentlichte die EU-Kommission Leitlinien, nach denen Hersteller statt der Ausgleichszölle Zusagen anbieten können. Geprüft werden dabei unter anderem Mindestimportpreise, Verkaufskanäle und Schutz vor Umgehungsgeschäften. Ein bereits akzeptierter Fall ist der in China gebaute Cupra Tavascan von Volkswagen Anhui: Die Durchführungsbeschluss zur Zusage von VW Anhui kombiniert einen Mindestimportpreis mit einer jährlichen Höchstmenge, festgelegten Vertriebswegen, Be