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Missing Link: Frequenzpolitik – Einig in der Uneinigkeit
2031 werden die Weichen für die Zukunft des terrestrischen Rundfunks gestellt und Europa hat keine einheitliche Position. Was das bedeuten könnte.
(Bild: KYNA STUDIO / heise medien / Shutterstock.com)
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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.
Auf der Weltfunkkonferenz (World Radiocommunication Conference, WRC) im Jahr 2031 könnte sich die Zukunft des terrestrischen Fernsehens DVB-T entscheiden, wie wir es in Europa kennen. Bleibt es in seinem bisherigen Umfang erhalten oder müssen DVB-T bzw. DVB-T2 mit weniger Frequenzkapazitäten auskommen? Die Crux: Europa hat keinen einheitlichen Fahrplan. Und die EU-Kommission sieht auch keine Chance dafür. Man ist sich einig, dass man sich nicht einig ist. Eine ungewisse Zukunft – und hierzulande nicht nur für DVB-T2-Nutzer.
Frequenzen sind ein knappes Gut und daher begehrt. Wer wo funken darf, entscheidet jedes Land für sich. Allerdings stimmen sich die Länder untereinander ab, um etwa Störungen in Grenzgebieten zu verhindern oder eine länderübergreifende Gerätenutzung zu ermöglichen. Das passiert in der International Telecommunication Union (ITU), die zu den Vereinten Nationen (UN) gehört und die WRC ausrichtet. 194 Nationen sind in der ITU vertreten.
Auf der Weltfunkkonferenz werden auf globaler Ebene die regulatorischen Pflöcke eingeschlagen, welche die Richtung für die zukünftige Frequenznutzung vorgeben. Hier versammeln sich alle drei bis vier Jahre ITU-Vertreter. 2031 kommen sie in Singapur zur WRC zusammen, wo sie die Forderungen nach dem sogenannten UHF-Band für den Mobilfunk untermauern könnten. Dieses Band bilden die Frequenzspektren zwischen 470 und 694 MHz. Studien sollen bis Ende 2030 Aufschluss zur Vereinbarkeit von Mobilfunk mit den bisherigen Primärnutzern im UHF-Band geben, hat die ITU 2023 auf der jüngsten WRC (WRC-23) beschlossen. Primärnutzer in Deutschland sind DVB-T2 und drahtlose Produktionsmittel für Medien und Veranstaltungen (Programme Making and Special Events, PMSE).
Was fehlt: In der rapiden Technikwelt häufig die Zeit, die vielen News und Hintergründe neu zu sortieren. Am Wochenende wollen wir sie uns nehmen, die Seitenwege abseits des Aktuellen verfolgen, andere Blickwinkel probieren und Zwischentöne hörbar machen.
Darüber hinaus sprach sich auf der WRC-23 die CEPT (Conférence Européenne des Administrations des Postes et des Télécommunications) dafür aus, den Mobilfunk als Sekundärnutzer im UHF-Band vorzusehen. Die CEPT ist die Dachorganisation der europäischen Regulierungsbehörden, der 48 europäische Länder angehören. 43 davon haben den Mobilfunk als Sekundärnutzer im UHF-Band ausgewiesen – auch Deutschland. Sekundärnutzer dürfen ein Frequenzband nur eingeschränkt und unter Vorbehalt nutzen.
Damit ist zumindest regulatorisch die Option eröffnet, dass auch dem Mobilfunk UHF-Frequenzen zugeordnet werden, insofern eine solche Frequenzzuordnung keine Störung bei den Primärnutzern verursacht. Da das UHF-Band endlich ist und auch das Militär ob der aktuellen Bedrohungslage mit Vehemenz ins UHF-Band drängt, liegt bei den Primärnutzern die Befürchtung nahe, Frequenzkapazitäten abtreten zu müssen. Gerade der Rundfunk musste im Zuge der Digitalisierung Spektren an den Mobilfunk abgeben – Stichwort Digitale Dividende I bis III.
Seit 2023 laufen jedoch zunächst etliche technische Studien bzw. deren Auswertung. Darüber hinaus präsentieren die Interessenvertreter seit einigen Jahren eine Studie nach der anderen, die die jeweiligen Forderungen untermauern sollen – entweder nach Erhalt bislang genutzter oder nach Zuweisung gewünschter Frequenzspektren im UHF-Band. Mit Ausnahme des Militärs, das sich der öffentlichen Diskussion aus Geheimhaltungsgründen weitgehend entzieht, was die übrigen Lobbyisten ziemlich nervös macht.