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Brustkrebs-Früherkennung: Mammografie-Screening ist künftig ab 45 Jahren kostenlos möglich
Die spezielle Früherkennungsuntersuchung auf Brustkrebs, das sogenannte Mammografiescreening, ist künftig bereits ab 45 Jahren möglich. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) beschloss jetzt, die Altersgrenze für die Teilnahme am Früherkennungsprogramm abzusenken.
Derzeit übernehmen die Krankenkassen die Kosten für diese spezielle Untersuchung der Brust mit Röntgenstrahlen im Alter von 50 bis 75 Jahren. Jüngere Frauen müssen die Kosten noch selbst tragen.
Der Beschluss wird nun von der Rechtsaufsicht im Bundesgesundheitsministerium geprüft. Gibt es keine Beanstandung, tritt die Neuregelung zum 1. August 2027 in Kraft. Ab dann können Frauen sich für einen Untersuchungstermin anmelden. Vermutlich ab Januar 2028 erhalten sie dazu auch persönliche Einladungen.
Der GBA ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten, Psychotherapeuten, Krankenhäusern und Krankenkassen. Er legt im Grunde fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet werden.
Über das Mammografiescreening wird seit Jahren teils kontrovers diskutiert. Nach Ansicht von Kritikern wird der Nutzen der Röntgenuntersuchung überschätzt, während gleichzeitig Frauen nach einer sogenannten Überdiagnose teilweise unnötigerweise operiert werden oder eine Strahlenbehandlung bekommen.
Andere Experten halten dem entgegen, dass durch die Früherkennung die Brustkrebssterblichkeit deutlich gesenkt werde. Eine Studie des Bundesamtes für Strahlenschutz kam beispielsweise vergangenes Jahr zu dem Schluss, dass unter den am Screening-Programm teilnehmenden Frauen von 50 bis 69 Jahren in den Jahren von 2009 bis 2018 die Brustkrebs-Todesfälle bei einer frühzeitigen Diagnose zwischen 20 und 30 Prozent zurückgegangen seien. Zuvor hatten auch schon internationale Studien den Nutzen von Screenings festgestellt.