// HEISE ONLINE — MODA & SOCIETÀ
Vorsicht, Kunde: Unzulässige Preiserhöhung
Preiserhöhungen brauchen eine Grundlage. Was Kunden prüfen sollten, wann sie kündigen können und welche Risiken eine Rückbuchung birgt.
Mit Ihrer Zustimmung wird hier ein externer Podcast (Podigee GmbH) geladen.
Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden.
Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen (Podigee GmbH) übermittelt werden.
Mehr dazu in unserer
Datenschutzerklärung.
Ob Webhoster, Internetanbieter oder Streamingdienst: Wenn Anbieter während der Laufzeit plötzlich die Preise erhöhen oder die Leistungen ändern wollen, müssen Verbraucher das nicht in jedem Fall hinnehmen. Entscheidend sind drei Fragen: Läuft die Mindestvertragslaufzeit noch? Enthält der Vertrag eine wirksame Preisanpassungsklausel? Fällt die Änderung zum Nachteil des Kunden aus? Wer seine Rechte kennt, kann auf dem bestehenden Vertrag bestehen oder sich elegant aus der Verbindung lösen.
Mit Ihrer Zustimmung wird hier ein externer Podcast (Podigee GmbH) geladen.
Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden.
Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen (Podigee GmbH) übermittelt werden.
Mehr dazu in unserer
Datenschutzerklärung.
Grundsätzlich gilt der Rechtsgrundsatz „pacta sunt servanda“ – Verträge sind einzuhalten. Kunden dürfen darauf vertrauen, dass der vereinbarte Preis nicht plötzlich steigt. Für eine einseitige Preiserhöhung braucht der Anbieter eine wirksame Preisanpassungsklausel. Sie findet sich meist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Die AGB gelten nur, wenn der Anbieter sie beim Vertragsschluss wirksam einbezieht. Er muss also ausdrücklich auf sie hinweisen und sie zur Verfügung stellen, etwa als PDF zum Angebot. Es reicht nicht aus, die Bedingungen irgendwo auf der Website zu veröffentlichen.
Für Preisanpassungsklauseln hat der Bundesgerichtshof (BGH) hohe Hürden gesetzt. Sie dürfen nicht pauschal formuliert sein, sondern müssen an konkrete Kostensteigerungen aufseiten des Anbieters gekoppelt sein, die dieser nicht beeinflussen kann, etwa höhere Energiepreise oder Netzentgelte. Eine bloße Behauptung, alles sei teurer geworden, reicht nicht aus.
Es muss alles ganz transparent dargelegt werden (RA Niklas Mühleis)