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Fachgesellschaften veröffentlichen Leitlinien für Suizidassistenz
Wie sollen Ärzte oder Pflegekräfte reagieren, wenn Menschen in existenzieller Not sagen, dass sie sterben wollen? Ein Gesetz, das dafür Regeln vorgibt, fehlt. Eine neue Leitlinie setzt auf eingehende Beratung.
2020 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Menschen das Recht haben, selbstbestimmt über ihr Sterben zu entscheiden. Unabhängig von psychischen Erkrankungen oder anderen Krankheiten. Dafür dürfen sie die freiwillige Hilfe anderer in Anspruch nehmen. Allerdings nur dann, wenn dies "freiverantwortlich" geschieht, so hat es das Bundesverfassungsgericht formuliert.
Wie sollen Fachkräfte aus dem Gesundheits- und Sozialwesen reagieren, wenn Menschen den Wunsch nach einem assistierten Suizid äußern? Da das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil lediglich den Rahmen für diese Entscheidung vorgegeben hat, waren Empfehlungen zur konkreten Umsetzung notwendig. Deshalb haben mehr als 30 Fachgesellschaften zusammengearbeitet und die neue Leitlinie Zum Umgang mit Anfragen zur Suizidassistenz veröffentlicht.
Analyse
26.02.2020
Was aus dem Urteil nun folgt, erklärt Kolja Schwartz.
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Im Zentrum der neuen Leitlinie stehen deshalb 45 Kriterien, die die interdisziplinären Fachgesellschaften entwickelt haben. Mit ihnen soll sichergestellt werden, dass der Suizidwunsch tatsächlich "selbstbestimmt und freiverantwortlich" zustande gekommen ist, so wie es das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil 2020 formuliert hat.
Bisher gab es keine klaren Richtlinien, wie mit dieser ethisch und juristisch komplexen Situation im konkreten Fall umzugehen sei. Ärztinnen, Ärzte und Pflegende waren deshalb häufig unsicher, wie sie sich verhalten sollten. Der Umgang war deshalb extrem unterschiedlich.
"Umso wichtiger ist es, dass wir trotz unterschiedlicher fachlicher Perspektiven und Bewertungen der Suizidassistenz gemeinsame Empfehlungen erarbeiten konnten", sagt Jan Schildmann, Direktor des Instituts für Geschichte und Ethik der Medizin an der Universitätsmedizin Halle, der an der Leitlinie mitgeschrieben hat. Im Zentrum der neuen Leitlinie steht deshalb die fachliche Beurteilung, ob die Entscheidung für einen assistierten Suizid als "freiverantwortlich" gelten kann.
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Voraussetzung für diese Beurteilung soll eine qualifizierte Information und Beratung sein. Dafür wird empfohlen, eine Fachärztin und eine weitere unabhängige Person zu beteiligen, die über entsprechende fachärztliche Expertise im Bereich der psychischen Gesundheit verfügt oder psychologisch-psychotherapeutisch tätig ist. Die Ergebnisse sollen strukturiert und schriftlich dokumentiert werden.