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Kostenloser DNS-Dienst: Quad9 zieht sich nach beIN-Urteil aus Frankreich zurück
Quad9 stellt seine kostenlosen DNS-Dienste für Anwender in Frankreich zum 24. November 2026 vollständig ein. Die gemeinnützige Stiftung reagiert damit auf ein Gerichtsurteil zugunsten von beIN, das Sperren bestimmter Domain-Namen verlangt. Quad9 hält deren Umsetzung für technisch unzuverlässig und lehnt sie daher ab.
Der jetzigen Entscheidung geht ein Urteil des Tribunal judiciaire de Paris, also des Pariser Zivilgerichts, vom 13. Mai voraus, welches am 21. Oktober um die Durchsetzung mittels Zwangsgeld (PDF) ergänzt wurde. Aus diesem Grund will Quad9 seine kostenlosen DNS-Dienste für Anwender in Frankreich ab dem 24. November 2026 vollständig einstellen. Auslöser ist eine französische Gerichtsentscheidung zugunsten des Sportrechteinhabers beIN. Dieser hatte Quad9 vorgeworfen, dass mit dem Dienst unberechtigt Sport- beziehungsweise WTA-Tennis-Übertragungen verbreitet werden. Der Schweizer DNS-Anbieter muss nun aufgrund des Urteils die rekursive Auflösung bestimmter Domain-Namen bei Zugriffen aus Frankreich blockieren. Eine solche Manipulation von DNS-Antworten lehnt Quad9 grundsätzlich ab; zugleich hält die Stiftung eine ausschließlich auf Frankreich begrenzte Umsetzung für technisch nicht zuverlässig möglich. Anstatt die angeordneten Sperren einzurichten, zieht sich die gemeinnützige Organisation daher aus dem französischen Markt zurück. Allerdings läuft das Berufungsverfahren weiter. Folgt Quad9 der Entscheidung nicht, droht nach eigener Darstellung ein Zwangsgeld von 1.000 Euro pro Tag. beIN hatte ursprünglich 10.000 Euro pro Tag und Domain verlangt, was bei 58 Domains bis zu 580.000 Euro täglich ergeben hätte.
Hinzu kommt ein weiterreichendes finanzielles Risiko: Rund 20 weitere Verfahren gegen Quad9 und andere Betreiber rekursiver Resolver seien in Frankreich anhängig und zielten auf die Sperrung Hunderter Domain-Namen. Eine wachsende Zahl derartiger Sanktionen könne die Existenz der gemeinnützigen Stiftung gefährden.
Technisch ließen sich die betreffenden Domain-Namen über die Sicherheitsresolver von Quad9 laut der Organisation global sperren. Die französische Entscheidung würde damit allerdings auf Anwender in aller Welt ausgeweitet und somit auch Unbeteiligte treffen. Auch GeoIP-Blocking stellt für Quad9 keine Alternative dar. In einem früheren Rechtsstreit mit Sony Music in Deutschland wurde eine solche Sperre binnen kurzer Zeit per VPN umgangen; das zuständige Gericht wertete dies laut Quad9 als Nichtbefolgung und verhängte eine Strafe. Letztlich gewann Quad9 das Verfahren zwar, allerdings erst nach mehreren Jahren und bei Kosten im sechsstelligen Bereich.
Einer geografisch zuverlässigen Umsetzung steht nach Angaben von Quad9 außerdem das eigene Datenschutzmodell entgegen. Weder verlangt der Dienst eine Registrierung noch führt er eine Datenbank, über die einzelne Anwender Ländern oder Rechtsordnungen zugeordnet werden. Welche DNS-Anfragen tatsächlich aus Frankreich stammen und damit der gerichtlichen Anordnung unterliegen, lasse sich deshalb nicht zuverlässig feststellen. Die dafür erforderliche Identifizierung widerspreche darüber hinaus den eigenen Datenschutzgrundsätzen. Quad9 will folglich weder die betroffenen Domains weltweit sperren noch auf eine geografische Filterung zurückgreifen, die sich nach den eigenen Erfahrungen als unzuverlässig erwiesen habe. Stattdessen stellt die Stiftung ihre Cyberschutz- und allgemeinen DNS-Dienste für französische Anwender ein. Das betrifft nach ihren Angaben neben Internet- und Mobilfunkanschlüssen auch Netze aus Bereichen wie Infrastruktur, nationale Sicherheit, Finanzwesen und Bildung.
Der Rückzug aus Frankreich beendet die juristische Auseinandersetzung nicht: Quad9 will die Entscheidung weiterhin anfechten. Gleichzeitig warnt die Stiftung grundsätzlich vor dem Einsatz von DNS-Resolvern zur Durchsetzung von Inhaltssperren. Sind die dafür nötigen technischen und rechtlichen Instrumente erst etabliert, könnten daraus zunehmend weitergehende Forderungen nach Netzsperren