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Justizministerin Hubig sieht noch "viele Fragezeichen" bei Gesetz zu Vergesellschaftungen
Innenminister Dobrindt plant hohe Hürden für Vergesellschaftungen von Wohnungen. Doch seine Kabinettskollegin Hubig sieht noch viel Klärungsbedarf - und verweist auf verfassungsrechtliche Bedenken.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat sich skeptisch zu dem von der Bundesregierung geplanten Gesetz zur Erschwerung von Vergesellschaftungen geäußert. "Es gibt noch viele Fragezeichen - und natürlich ist die Debatte nicht zu Ende. Ich nehme die verfassungsrechtlichen und politischen Bedenken gegen das Vorhaben ernst", sagte die SPD-Politikerin dem Kölner Stadt-Anzeiger.
Am Sonntag waren Details eines Eckpunktepapiers bekannt geworden, an dem Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) arbeitet. Ein sogenanntes Investitionsschutzgesetz soll verhindern, dass eine mögliche linksgeführte neue Regierung in Berlin wie geplant bis zu 160.000 Wohnung vergesellschaften kann.
Die Eckpunkte des Gesetzes sehen unter anderem vor, dass eine Vergesellschaftung von Mietwohnungen nur dann überhaupt möglich sein soll, wenn eine zwingende Notwendigkeit nachgewiesen wird. Eine Landesregierung müsste dann beweisen, dass sie alle anderen Mittel, also Investitionen in und Förderung von Wohnungsbau, vollumfänglich ausgeschöpft hat und ihr nichts anderes übrig bleibt. Wenn enteignet werde, müsse eine Entschädigung "unmittelbar in Geld" und vor allem zum Verkehrswert erfolgen, der durch ein Gutachten ermittelt wird. Das dürfte die Pläne in Berlin tatsächlich deutlich erschweren.
Die Bundesregierung will der Linkspartei in Berlin mit einem Gesetz zuvorkommen.
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Bayerns Bauminister Christian Bernreiter macht Druck für eine rasche Entscheidung. "Wir brauchen schnell Sicherheit für Investoren und Banken, damit wieder gebaut wird", betonte der CSU-Politiker. Vergesellschaftungen kämen nur infrage, wenn sie zwingend notwendig seien, der Verkaufswert zu 100 Prozent entschädigt werde und das Geld dafür sofort fließe.
"Wenn diese Kriterien gelten, ist der Spuk in Berlin gleich zu Ende, denn letztendlich kann sich die Bundeshauptstadt diese sozialistische Fantasterei gar nicht leisten", sagte Bernreiter.
Auch die Lobbyorganisation "Wirtschaftsrat der CDU" hatte die Bundesregierung aufgefordert, die Pläne gegen Vergesellschaftungen zeitnah zu verabschieden. "Das Gesetz muss unverzüglich auf den Weg gebracht werden", sagte Generalsekretär Wolfgang Steiger der Rheinischen Post. Dobrindt gehe mit seinen Vorschlägen für ein Investitionsschutzgesetz den "genau richtigen Weg".
Beide Parteien entschieden sich am Abend für Koalitionsverhandlungen - die Abstimmung bei der Linken steht noch aus.
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Verfassungsrechtler hatten hingegen Bedenken an Dobrindts Eckpunktepapier geäußert. Denn Vergesellschaftungen sind laut Grundgesetz erlaubt.