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Bundesregierung: Reform soll Glasfaserausbau in Gebäuden beschleunigen
Um den Glasfaserausbau zu beschleunigen, will die Bundesregierung das Telekommunikationsgesetz (TKG) reformieren. Inhaltlich liegt ein Schwerpunkt auf dem Ausbau von Anschlüssen innerhalb von Mehrfamilienhäusern. Den Plan, den das Bundeskabinett jetzt beschlossen hat, kritisieren Provider-Verbände jedoch an einigen Stellen.
Während der Glasfaserausbau in der Fläche vorankommt, ist es nun das Verlegen innerhalb der Gebäude, das an Priorität gewinnt. In diesem Bereich will die Bundesregierung mit einem Recht auf Vollausbau die Regeln verschärfen. Netzbetreiber können damit unter bestimmten Bedingungen ein Gebäude vollständig ausbauen.
Kern des Regelwerks: Liegt Glasfaser an einem Mehrfamilienhaus oder steht der Ausbau kurz bevor, darf das Unternehmen Anschlüsse in sämtliche Wohnungen legen. Eigentümer müssen zwar nach wie vor zustimmen. Verweigern sie sich aber dem Vorhaben, läuft eine Frist von 20 Monaten. In dieser müssen die Gebäudeeigentümer entweder selbst ausbauen oder ein anderes Telekommunikationsunternehmen beauftragen.
Profiteure des neuen Rechts sollen Mieter sein. Der Widerstand, den Gebäudeeigentümer gegen Glasfaseranschlüsse leisten können, wird so erschwert.
Die Neuregelung umfasst auch den Zugang von anderen Internet-Anbietern zu den Netzen innerhalb der Gebäude. Dieser soll diskriminierungsfrei sein. Selbst wenn ein bestimmtes Unternehmen ausbaut, erhalten Kunden damit die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Anbietern zu wählen.
Ein Ziel der Reform ist weniger Bürokratie. Der Ausbau in der Fläche soll beschleunigt werden, indem wegerechtliche Genehmigungsverfahren von drei auf zwei Monate verkürzt werden. Wenn besondere Voraussetzungen vorliegen, können Netzbetreiber zudem auf ein Anzeigeverfahren wechseln. Damit können Unternehmen bereits einen Monat nach der Anzeige mit dem Bau beginnen.
Zusätzlich streicht die Bundesregierung noch Berichts- und Informationspflichten.
Im Bereich der Marktregulierung erweitert die Bundesregierung zudem die Vorgaben, die Netzbetreibern vorschreiben, wann sie anderen Unternehmen einen Zugang zu Glasfasernetzen gewähren müssen.
Genau diese Zugangsregeln zu den Glasfasernetzen sind die Teile der Reform, die Provider-Verbände kritisieren. Der Vorwurf ist, dass vor allem die Deutsche Telekom als marktbeherrschendes Unternehmen profitiert. „Die vorgesehenen Regelungen über den Zugang zu Glasfasernetzen und zur Ausweitung des Inhouse-Zugangs treffen genau die Unternehmen, die seit Jahren am stärksten in den Glasfaserausbau investieren“, sagt Sven Knapp, Mitglied der Geschäftsleitung beim Breko, in einer Stellungnahme. Statt rechtlicher Vorgaben setzt der Breko auf Open-Access-Modelle, die ohnehin eher Realität des deutschen Glasfasermarktes entsprechen.
Positiv bewertet der Verband die Regelungen für das Vollausbaurecht in Gebäuden sowie die ersten Schritte beim Übergang von DSL auf Glasfaser. An dieser Stelle wird auf die Pläne der EU-Kommission verwiesen. Wenn diese zügig umgesetzt werden, könnte die Abschaltung erster DSL-Anschlüsse bereits im Jahr 2028 starten, so Knapp.