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Nextcloud: Sechs Bundesländer können bei Schul-Cloud auf Open Source setzen
von Carsten Knobloch
3. Nov. 2026 |
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In Sachen digitaler Souveränität tut sich etwas an deutschen Schulen. Sechs Bundesländer haben sich zusammengeschlossen und über die Genossenschaft govdigital eG einen vierjährigen Rahmenvertrag für eine einheitliche Arbeitsplattform im Bildungsbereich vergeben. Mit an Bord sind Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Die Softwarebasis stellt das Stuttgarter Unternehmen Nextcloud, während IONOS als Generalunternehmer für Aufbau und Betrieb in deutschen Rechenzentren zuständig ist.
Das Vorhaben läuft unter dem Namen KoDaS (Kollaborations- und Dateiablagesystem, welch wunderbar eingängiger Name...) im Rahmen der "Pädagogischen Cloud Infrastruktur" und wird aus Mitteln des DigitalPakts Schule gefördert. Laut offizieller Ausschreibung liegt das maximale Auftragsvolumen bei bis zu 67,5 Millionen Euro über die vier Jahre Laufzeit.
Schulträger müssen die Plattform allerdings nicht verpflichtend nutzen. Abgerechnet wird nach tatsächlich aktiven Anwendern in fünf Stufen, die von bis zu 50.000 bis über 500.000 Nutzern reichen. Schulen und Träger können die Dienste also flexibel nach eigenem Bedarf anfordern und schrittweise einführen. Andere Bundesländer haben die Möglichkeit, dem Rahmenvertrag zu einem späteren Zeitpunkt beizutreten.
Technisch fußt das Angebot auf dem IONOS Nextcloud Workspace. Der Funktionsumfang deckt Dateiablage, gemeinsame Dokumentenbearbeitung im Browser, E-Mail, Kalender und Chat ab. Ziel des Vorhabens ist es, Schulen eine DSGVO-konforme Alternative zu proprietären Ökosystemen wie Microsoft 365 oder Google Workspace an die Hand zu geben, bei der Datenzugriffe über Regelungen wie den US Cloud Act keine Rolle spielen.
Schleswig-Holstein fehlt in der Runde übrigens ganz bewusst, da man dort bereits seit längerer Zeit auf einen eigenen Nextcloud-Stack setzt. Wie schnell die neue Plattform nun in den Klassenzimmern ankommt, liegt an den einzelnen Schulträgern vor Ort.