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Bundesregierung: Papierbelegpflicht soll ab 2028 fallen
von Carsten Knobloch
4. Nov. 2026 |
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Die Pflicht, Kunden im Laden zwingend einen Zettel aus Papier in die Hand zu drücken, soll bald Geschichte sein. Ein neuer Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, die papierhafte Belegausgabepflicht ab 2028 abzuschaffen. Stattdessen soll eine Pflicht zur elektronischen Belegbereitstellung greifen, sprich der digitale Bon. Das Ganze ist Teil eines Gesetzespakets zur Fortentwicklung von Kassenaufzeichnungen und zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung.
Der Entwurf nimmt auch die Hardware direkt ins Visier. Ab einem Gesamtumsatz von 100.000 Euro müssen Betriebe ab dem Jahr 2028 verpflichtend eine elektronische Kasse mit zertifizierter technischer Sicherheitseinrichtung (TSE) vorhalten. Bisher setzen viele Händler und Gastronomen noch auf die offene Ladenkasse, also die klassische Geldschublade ohne digitale Erfassung. Aus Sicht der Bundesregierung birgt das in bargeldintensiven Branchen ein hohes Risiko für nicht erfasste Einnahmen. Digitale Kassensysteme mit kryptografischer Aufzeichnung sollen solche Lücken schließen
Gleichzeitig bekommen die Finanzbehörden mehr Spielraum bei unangekündigten Kontrollen. Bislang war für die Kassen-Nachschau vor allem das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk das Unternehmen seinen Sitz hat. Bei fliegenden Händlern lief das in der Praxis oft ins Leere. Künftig darf das Finanzamt kontrollieren, in dessen Bezirk der Händler gerade tatsächlich aktiv ist. Das zielt hauptsächlich auf Stände auf Weihnachtsmärkten, Jahrmärkten oder Messen ab.
Wer Manipulationsprogramme für Kassen gewerbsmäßig in den Umlauf bringt oder selbst einsetzt, muss zudem künftig mit Geldstrafen oder bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe rechnen. Bis die Regeln greifen, dauert es allerdings noch: Vorgesehen ist der Start für 2028.
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