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Elektromobilitätsgesetz: Bundesregierung verlängert Sonderrechte für E-Autos
von Carsten Knobloch
6. Nov. 2026 |
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Das Bundeskabinett hat die Novelle des Elektromobilitätsgesetzes auf den Weg gebracht. Die bisherige Regelung stammt aus dem Juni 2015 und wäre regulär Ende 2026 ausgelaufen. Statt die Vorgaben auslaufen zu lassen, stellt die Bundesregierung die Weichen auf Verlängerung und will Teile des Gesetzes komplett entfristen.
Das Gesetz erlaubt Städten und Gemeinden schon heute, elektrisch angetriebenen Fahrzeugen rechtliche Vorteile im Straßenverkehr einzuräumen. Bekannt sind vor allem reservierte Parkplätze an Ladesäulen, an denen oft gebührenfrei geparkt werden darf, oder die Freigabe einzelner Busspuren für Stromer. Ob und in welchem Umfang eine Stadt solche Privilegien gewährt, entscheidet sie eigenständig.
Mit der aktuell beschlossenen Neufassung kommt ein weiterer Punkt dazu. Kommunen können künftig auch kostenfreies Anwohnerparken für Elektrofahrzeuge umsetzen. Außerdem erweitert der Bund den Anwendungsbereich, sodass neben Pkw künftig auch Busse und schwere Nutzfahrzeuge unter die Regelungen fallen.
Bei den berechtigten Fahrzeugtypen bleibt der Kreis wie gehabt. Profitieren können:
Wann und wie einzelne Städte die neuen Möglichkeiten in der Praxis nutzen, hängt wie bisher von den jeweiligen Beschlüssen vor Ort ab.
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