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Bundestag beschließt härtere Strafen für Einsatz von K.o.-Tropfen
Täter mischen ihren Opfern K.o.-Mittel unter, um sie gezielt wehrlos zu machen. Der Bundestag hat für solche Taten härtere Strafen beschlossen. Wie können sich Opfer schützen - und was droht jetzt den Tätern?
Der Bundestag hat heute für eine Strafverschärfung beim Einsatz von sogenannten K.o.-Mitteln gestimmt. Diese werden von Tätern häufig verwendet, um ihre Opfer zu betäuben. Wer die Substanzen für eine Vergewaltigung oder einen Raub einsetzt, soll jetzt mit mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe rechnen müssen. Bisher sah das Strafgesetz ein Mindestmaß von drei Jahren vor. Die Gesetzesänderung ist eine Reaktion auf ein früheres Urteil des Bundesgerichtshofs, laut dem K.o.-Tropfen nicht als "gefährliche Werkzeuge" gelten.
Die SPD-Bundestagsabgeordnete Carmen Wegge sagte im Parlament, wer einem Menschen heimlich K.-o.-Tropfen beimische, nehme diesem die Möglichkeit, sich zu wehren. Das sei "heimtückisch und widerwärtig". Abgeordnete der Regierungskoalition sowie der Grünen und Linken erinnerten auch an den Fall Pelicot. Der Einsatz richte sich in den meisten Fällen gegen Frauen und sei eine "besonders perfide Tat", erklärte die CDU-Abgeordnete Susanne Hierl.
Monatelang hat ein Student seine Freundin immer wieder betäubt, brutal missbraucht und dabei gefilmt.
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"Unter K.o.-Mitteln, die alternativ auch als K.-o.-Tropfen bezeichnet werden, werden Substanzen/Substanzlösungen verstanden, die ein Täter bzw. eine Täterin einer betroffenen Person ohne deren Zustimmung verabreicht, um eine Ruhigstellung bzw. Willenlosigkeit herbeizuführen", heißt es in einer Dunkelfeldstudie zu Gewalt des Bundeskriminalamtes.
Bis zu 200 Substanzen kämen infrage, längst nicht nur als Tropfen, lautet eine Erklärung der Hilfsorganisation Weißer Ring. Häufig handelt es sich um die Mittel GHB (Gammahydroxybutyrat) oder GBL (Gammabutyrolacton). GHB unterliegt in Deutschland dem Betäubungsmittelgesetz. GBL ist eine chemische Substanz, die als Lösungs- und Reinigungsmittel vielfältig verwendet wird. Im Körper wandelt sich GBL in GHB um und entfaltet auch dessen gefährliche Wirkung. In der Partyszene ist GBL/GHB auch zum Eigenkonsum verbreitet.
Ab dem 12. April ist die Abgabe an Minderjährige sowie der Versandhandel verboten.
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Laut Experten fangen die meisten K.-o.-Tropfen recht schnell an zu wirken - häufig schon nach wenigen Minuten. Die Wirkung kann laut Weißem Ring individuell unterschiedlich sein. Häufig werde aus anfänglicher Euphorie Schwindel und Übelkeit. Es könne auch zu Bewusstlosigkeit und Gedächtnisverlust kommen. Bei einer hohen Dosis seien auch Atemprobleme möglich, bis hin zum Tod.
Allerdings ist der Nachweis von K.-o.-Tropfen nicht einfach. Gerade in Bars oder Clubs, wo auch Alkohol konsumiert wird, ist es für Opfer oft schwierig festzustellen, ob einem Getränk heimlich die farb- und geschmacklosen Mittel beigemischt wurden. Auch weil die Wirkung der von Alkohol ähneln kann - auch hier können zum Beispiel Gedächtnislücken auftreten.
Die Bundesgeschäftsstelle der Opferhilfe Weißer Ring gibt konkrete Verhaltenstipps. Dazu gehört, offene Getränke nicht unbeaufsichtigt zu lassen und im Zweifel auszukippen, keine offenen Getränke oder Speisen von Fremden anzunehmen und aufeinander aufzupassen. Im Verdachtsfall sollte sofort die 112 angerufen werden.