// COMPUTERBASE — MOBILE & WEB
Bundesnetzagentur: Behörde soll zentrale Rolle bei KI-Verordnung spielen
Mit dem heute in Kraft getretenen Gesetz zur Marktüberwachung und Innovationsförderung von Künstlicher Intelligenz (KI-MIG) übernimmt die Bundesnetzagentur eine zentrale Rolle bei der Umsetzung der europäischen KI-Verordnung in Deutschland. Neben neuen Kontrollaufgaben soll sie künftig auch Innovationen im KI-Bereich fördern.
Das nach seiner Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 28. Juli 2026 heute in Kraft getretene Gesetz zur Marktüberwachung und Innovationsförderung von Künstlicher Intelligenz (KI-MIG) überträgt der Bundesnetzagentur umfangreiche neue Aufgaben. Künftig soll die Behörde als zentrale Marktüberwachungsbehörde, Koordinierungsstelle, Ansprechpartner und Beschwerdestelle fungieren und damit eine koordinierende Rolle innerhalb der deutschen KI-Aufsicht übernehmen. Gleichzeitig wird sie für die Förderung von Innovationen im KI-Bereich verantwortlich sein.
Die Marktüberwachung soll dabei einen zentralen Bestandteil der Aufgaben der Bundesnetzagentur bilden. Kontrolliert werden unter anderem KI-Systeme in Funkanlagen sowie Anwendungen in besonders sensiblen Bereichen. Dazu zählen neben Systemen im Personalmanagement auch solche in kritischen Infrastrukturen sowie im Bildungswesen. Darüber hinaus gehören die Überwachung der Transparenzpflichten sowie die Einhaltung der Vorgaben zu verbotenen KI-Praktiken zu den neuen Zuständigkeiten.
Ein neu geschaffenes Koordinierungs- und Kompetenzzentrum innerhalb der Bundesnetzagentur soll die dafür erforderlichen personellen Ressourcen bereitstellen und zugleich andere Behörden bei komplexen Fragestellungen unterstützen. Darüber hinaus soll es für eine einheitliche Auslegung der KI-Verordnung sorgen. Unterstützt wird die Behörde dabei von Vertretern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft.
Zudem soll die Bundesnetzagentur künftig als zentrale Anlaufstelle für Fragen zur KI-Verordnung sowie als Beschwerdestelle dienen. Sie nimmt Hinweise auf mögliche Verstöße gegen die KI-Verordnung entgegen, prüft diese und leitet sie bei Bedarf an die zuständigen Fachbehörden weiter. Ebenso gehört die Koordination der Zusammenarbeit mit europäischen Behörden zu ihren neuen Aufgaben.
Neben den regulatorischen Aufgaben soll sich die Behörde künftig auch der Förderung von KI-Innovationen widmen. Geplant ist die Einrichtung eines KI-Reallabors, das insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen sowie Start-ups eine kontrollierte Umgebung für Entwicklung, Training, Tests und Validierung neuer KI-Systeme bieten soll. Ziel ist es, die Markteinführung innovativer KI-Anwendungen zu beschleunigen. Ergänzend wird ein KI-Service Desk ausgebaut, der Unternehmen, Behörden und weiteren Organisationen niedrigschwellige Informationen zur Umsetzung der KI-Verordnung bereitstellen soll.
Die Umsetzung der KI-Verordnung soll in Deutschland nach einem hybriden Aufsichtsmodell erfolgen. Bereits bestehende Fach- und Marktüberwachungsbehörden bleiben in ihren jeweiligen regulierten Bereichen zuständig, was unter anderem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Finanzsektor sowie die Landesmedienanstalten im Medienbereich betrifft. Die Bundesnetzagentur soll dabei in erster Linie koordinierende Aufgaben übernehmen und gleichzeitig bislang nicht regulierte Produktbereiche auf Bundesebene überwachen.
Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller bezeichnet die europäische KI-Verordnung als Meilenstein für einen verantwortungsvollen Einsatz Künstlicher Intelligenz in Europa. Die Behörde wolle sowohl Sicherheit als auch den Schutz der Grundrechte gewährleisten. Ziel sei es, ein vertrauenswürdiges Umfeld für Entwicklung und Einsatz von KI-Systemen zu schaffen und als Ansprechpartner für das gesamte KI-Ökosystem zu fungieren.
Das KI-MIG basiert auf der am 1. August 2024 in Kraft getretenen europäischen KI-Verordnung (EU) 2024/1689, deren Haupt-Übergangsfrist am 2. August 2026 endet. Am 2. August 2027 folgen lediglich noch weitere Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme in besonders sensiblen Bereiche