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BGH betont strenge Regeln für Ärzte-Siegel
Die Zeitschrift Fokus vergibt ein Ärzte-Siegel, mit dem Mediziner gegen Gebühr werben können. Die Wettbewerbszentrale hält das für unzulässig und hat vor dem Bundesgerichtshof nun einen Erfolg errungen.
Die Zeitschrift Focus Gesundheit verspricht Orientierung bei der Ärztesuche und gibt jährlich Ärztelisten heraus. Zusätzlich können Ärztinnen und Ärzte das Siegel "Top Mediziner" beziehungsweise "Focus Empfehlung" bekommen. Wenn Mediziner circa 2.000 Euro an Focus zahlen, können sie mit einem Empfehlungs-Siegel für sich werben.
Die Wettbewerbszentrale, ein Verein der deutschen Wirtschaft, der sich für fairen Wettbewerb einsetzt, hält die Siegelvergabe für unzulässig und hat gegen die 2020 und 2021 vergebenen Siegel geklagt.
Mit denen würde Focus einen falschen Eindruck erwecken. Nämlich, dass hinter der Siegelvergabe eine objektive Prüfung durch eine neutrale Stelle stehe. Das Siegel gleiche einem Prüfzeichen, wie man es beispielsweise von der Stiftung Warentest kennt, beruhe aber vor allem auf subjektiven Bewertungen.
Dies führe laut der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern zu eingeschränkten Leistungen für Patienten.
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Vor dem obersten deutschen Zivilgericht, dem Bundesgerichtshof (BGH), hatte die Wettbewerbszentrale nun Erfolg.
Thomas Koch, Vorsitzender Richter des Ersten Zivilsenats am BGH, sagte bei der Urteilsverkündung, dass "bei einer entgeltlichen Bereitstellung von Test-Siegeln an Ärztinnen und Ärzte zu Werbezwecken strenge Anforderungen" zu stellen seien. Das gelte sowohl für das zugrundeliegende Testverfahren, als auch für die Gestaltung der Siegel.
Diese strengen Anforderungen sollten die Verbraucher bei Werbung zum wichtigen Thema Gesundheit schützen. Bei gesundheitsbezogener Werbung komme es auf die "Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit einer Werbeaussage" an, erklärte Koch.
Vor dem Oberlandesgericht München hatte Focus noch Recht bekommen. Aber die Vorinstanz habe einen wichtigen Punkt nicht richtig bewertet, befindet nun der BGH. Nämlich, dass bei den Focus-Ärzte-Siegeln subjektive Einschätzungen eine Rolle spielen.
Senatsvorsitzender Koch betonte, dass das OLG München festgestellt habe, dass die Testurteile von Focus unter anderem auf "Empfehlungen von Kollegen, Selbstauskünften der Ärzte über ihre Behandlungsleistungen sowie Patientenbewertungen" beruhten. "Die Test-Logos lassen aber nicht erkennen, auf Grundlage welcher Kriterien das Testurteil zustande gekommen ist und auf wessen subjektiven Einschätzungen es beruht", so Koch.