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Innenausschuss zum CSD-Anschlag: Zentrale Fragen bleiben ungeklärt
Wieso war der Islamist auf freiem Fuß, obwohl er als extrem gefährlich galt? Hatten die Sicherheitsbehörden das Berliner Gericht ausreichend informiert? Im Innenausschuss zum CSD-Anschlag gab es darauf keine Antworten.
Mitten in der Sommerpause ist der Innenausschuss des Bundestages zusammengekommen zu einer Sondersitzung zum Terroranschlag beim Berliner Christopher Street Day (CSD). Bundesinnenminister Alexander Dobrindt sowie Vertreter von Bundes- und Berliner Sicherheitsbehörden informierten die Abgeordneten über den Stand der Ermittlungen.
Der Unions-Obmann im Innenausschuss, Detlef Seif, sagte die Sitzung sei Teil einer umfassenden Unterrichtung der Innenpolitiker. "Wir sind bisher auch schon durch drei Obleute-Runden informiert worden. Und ich gehe davon aus, dass noch weitere Sitzungen folgen werden." Denn Ziel sei es, die Vorgänge bis ins Detail aufzuklären und daraus Schlussfolgerungen zu ziehen.
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26.07.2026
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Dobrindt bekräftigte nach der Sitzung seine Forderung nach Konsequenzen. Aus seiner Sicht sei nicht nachvollziehbar, warum der als gefährlich eingestufte Abdul B. trotz einer Verurteilung auf freiem Fuß blieb. Der CSU-Politiker sprach sich erneut für strengere Regelungen aus: bei Bewährung und Jugendstrafrecht, für eine bundesweit einheitliche Präventivhaft für Gefährder und für einen erweiterten Einsatz elektronischer Fußfesseln.
Der Fall beschäftigt die Politik auch deshalb, weil der spätere Attentäter den Sicherheitsbehörden bekannt war. Er galt als Gefährder. Zudem hatte sich das Gemeinsame Terrorabwehrzentrum (GTAZ) mit ihm befasst. In diesem Zentrum tauschen Polizei und Nachrichtendienste Erkenntnisse über islamistische Gefährder und Terrorverdächtige aus.
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Genau dort setzt die Kritik der Opposition an - etwa der innenpolitischen Sprecherin der Linken, Clara Bünger. In der Sitzung sei vor allem über die Frage gesprochen worden, ob die relevanten Informationen, die im GTAZ angefallen seien, auch tatsächlich an das Gericht übermittelt wurden. "Diese Frage konnte tatsächlich nicht beantwortet werde", so Bünger.
Gerade das sei zentral, weil davon abhänge, auf welcher Informationsgrundlage Gerichte über Maßnahmen gegen Gefährder entscheiden würden. Bünger kritisierte zudem die Debatte über neue Sicherheitsgesetze. Hier müsse erst die Aufklärung stattfinden und dann könnte man über Maßnahmen sprechen.