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Kampf gegen Geldwäsche und Steuerbetrug: Wenn der Zoll den Porsche beschlagnahmt
"Dann sind der Porsche oder die Rolex erstmal weg": Im Kampf gegen Geldwäsche und dubiose Finanzstrukturen soll der Zoll Vermögenswerte von unklarer Herkunft künftig beschlagnahmen können. Das sieht ein neues Gesetz vor.
Wenn Verdächtige nicht nachweisen können, dass sie Vermögenswerte legal erworben haben, "dann sind der Porsche oder die Rolex erstmal weg", erklärt Finanzminister Klingbeil gegenüber dem ARD-Hauptstadtstudio die neuen geplanten Befugnisse für den Zoll. Der Zoll werde moderner, digitaler und schlagkräftiger. "Damit senden wir ein klares Signal an Kriminelle: Wir verschärfen die Gangart", sagt der SPD-Politiker.
Im Visier hat Klingbeil bedeutsame Vermögensgegenstände von unklarer Herkunft, die sich Verdächtige bei ihrem Einkommen vielleicht nicht leisten können. Der Zoll soll diese Vermögenswerte dann erstmal einziehen dürfen, bis die Herkunft geklärt ist. Dass der Zoll diese Befugnisse bekommt, ist neu und ein Bestandteil des "Zollfinanzgerechtigkeitsgesetzes", das am Mittwoch im Kabinett verabschiedet werden soll. Der Entwurf liegt dem ARD-Hauptstadtstudio vor.
Zoll und Bundeskriminalamt sollen künftig enger zusammen arbeiten und neue Befugnisse erhalten.
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Der Leiter des Zollkriminalamtes, Tino Igelmann, hat schon lange auf diese Maßnahme gewartet. "Oftmals ist es so, dass gerade im Bereich der Organisierten Kriminalität Barmittel oder auch andere Vermögenswerte generiert werden, hin- und hergeschoben werden und dann auch wieder herangezogen werden, um weitere Straftaten zu finanzieren", erklärt Igelmann. Da sei es bisher schwierig gewesen, nachzuweisen, dass diese Vermögen rechtswidrig erworben wurden oder auch aus Straftaten stammen.
"Jetzt haben wir die Möglichkeit, bereits im Vorfeld diese Vermögenswerte vorläufig einzuziehen, und die Gegenseite kann dadurch nicht mehr agieren", sagt der Leiter des Zollkriminalamtes. "Wir setzen also wirklich dort an, wo es der Gegenseite am meisten weh tut, denn letztendlich treffen wir die Organisierte Kriminalität auch nur erfolgreich, wenn wir ans Vermögen gehen."
Der Verdächtige müsse dann der Zollverwaltung einen Nachweis zum Vermögensgegenstand vorlegen und sie überzeugen, dass er rechtmäßig erstanden wurde. Sei die Zollverwaltung davon überzeugt, würde der Vermögensgegenstand wieder freigegeben. Das alles würde im Rahmen des Verwaltungsverfahrens des Zolls stattfinden, außerhalb eines Strafverfahrens, heißt es auch aus dem Finanzministerium.
Die Bundesregierung will künftig härter gegen Steuerbetrug vorgehen - unter anderem mit schärferen Strafen.
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Privatpersonen seien dabei nicht unbedingt im Fokus, sagt Zollkriminalamtsleiter Igelmann. Im Blick habe der Zoll sehr hohe Vermögenswerte ab 100.000 Euro, die durch kriminelle Gruppierungen generiert werden. "Da werden hohe Summen generiert, die Gelder müssen gewaschen werden, sie müssen legal in die Vermögenskreisläufe eingebracht werden. Insbesondere in diesen Fallkonstellationen versprechen wir uns durch dieses Instrument eine noch sehr viel effektivere Kriminalitätsbekämpfung."
Mit diesen neuen Befugnissen betrete der Zoll Neuland. Darum könne man auch noch nicht beziffern, wie viele Vermögenswerte der Zoll damit in Zukunft beschlagnahmen werde. Klar sei jedoch, wenn der Nachweis für den Vermögensgegenstand nicht erbracht werde, käme das Geld oder der Wert der Staatskasse zugute.