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Wie ist die Rechtslage nach dem Drohnenfund am Flughafen Leipzig?
Der Flughafen Leipzig/Halle ist offenbar nur knapp einem Drohnen-Anschlag entgangen. Der Generalbundesanwalt ermittelt, auch das Völkerrecht könnte greifen. Eine rechtliche Einordnung.
Von einer "hybriden Bedrohung" sprach Bundesinnenminister Alexander Dobrindt kurz nach dem Vorfall, zudem von einem "hochprofessionellen Vorgehen", hinter dem "fremde Mächte" stecken könnten. Experten formulieren mehr oder weniger offen den Verdacht, Russland könnte eine solche fremde Macht sein. Dagegen hält sich Regierungsmitglied Dobrindt eher bedeckt. Doch er schließt jedenfalls nicht aus, dass ein staatlicher Akteur involviert ist.
Will man den Vorfall rechtlich bewerten, muss man zwischen den Personen, die konkret gehandelt haben, und dem Staat, der möglicherweise hinter ihnen steht, unterscheiden - also zwischen Strafrecht und Völkerrecht.
Exklusiv
11.08.2026
Ermittler entdeckten nach Recherchen von NDR, WDR und SZ mehrere DNA-Spuren - und eine verdächtige Antenne.
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Im Strafrecht geht es darum, eine begangene Straftat zu ahnden, indem die Justiz die Tat aufklärt, juristisch bewertet und dann die individuelle Schuld eines oder mehrerer Täter feststellt. Die Ermittlungen im Drohnen-Fall am Flughafen Leipzig/Halle hat kurz nach der Tat der Generalbundesanwalt (GBA) übernommen. Das ist die oberste Strafverfolgungsbehörde des Bundes.
Der GBA ist nur in bestimmten Fällen für die Ermittlungen zuständig. Bei möglichen Einzeltätern - auch, wenn andere Staaten hinter ihnen vermutet werden - kann der Generalbundesanwalt die Ermittlungen wegen "besonderer Bedeutung" des Falles an sich ziehen. Immer dann, wenn - vereinfacht gesagt - ein politisches Motiv hinter einer sehr schweren Straftat vermutet wird.
Die Behörde in Karlsruhe ermittelt aktuell wegen des Verdachts der versuchten Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion und eines gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr. Es lägen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, dass mittels einer Drohne eine Explosion verursacht werden sollte. An der Drohne sei "professioneller Sprengstoff und ein Zünder" angebracht worden. Die Tat sei "geeignet, die äußere und innere Sicherheit der Bundesrepublik zu beeinträchtigen".
Ebenfalls bestätigt hat die Bundesanwaltschaft, dass eine durchstartende Frachtmaschine mit einem Gegenstand, mutmaßlich einer weiteren Drohne, kollidiert sei. Das Bundeskriminalamt (BKA) hat in Fällen, die in die Zuständigkeit des Generalbundesanwalts fallen, die Rolle der Polizei inne. Der Fall ist also schnell von den Landesbehörden zu den Bundesbehörden gewandert.
300 Spezialkräfte sollen an acht Standorten im Einsatz sein, auch in bessere Technik soll investiert werden.
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