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Neue Regeln der EU: Diese Verpackungen gibt es bald nicht mehr
Ab heute gelten in der EU schärfere Regeln bei Verpackungen. Das Ziel: die Menge an Müll deutlich reduzieren. Nach dem Aus für Plastikstrohhalme heißt es für Verbraucher bald Abschied nehmen von bestimmten Verpackungen.
Die Europäische Union hat ein großes Ziel: Bis 2030 sollen Verpackungen in der EU bis auf wenige Ausnahmen recycelbar sein. Gelingen soll das mit der EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle. Hinter dem sperrigen Namen steckt ein 124-seitiges Dokument mit 71 Artikeln. Viele davon werden die Verbraucher ganz konkret im Alltag bemerken. Ab heute gelten die ersten Änderungen.
Für Lebensmittelverpackungen gibt es neue Grenzwerte für PFAS, also für eine Gruppe von künstlich hergestellten Chemikalien, die in der Umwelt praktisch nicht abgebaut werden. Auch für die Gesundheit können die Chemikalien ein Problem werden, denn manche können zum Beispiel zu Krebs und Leberschäden führen.
Unterm Strich dürften die Veränderungen aber eher bei den Unternehmen für Aufregung sorgen als bei den Verbrauchern. Denn mit der neuen Verordnung ändern sich ab heute teilweise die Rollen und damit auch die Aufgaben der Unternehmen beim Thema Verpackungsmüll. Es geht etwa darum, wer welche Informationen bereitstellen muss.
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"Das ist von der Komplexität her einfach zu sperrig", kritisiert Christoph Petri, Referatsleiter für Kreislaufwirtschaft und Umweltpolitik bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer. Er bekomme gerade täglich Fragen von Unternehmen zu den neuen Regeln auf den Tisch. Seiner Einschätzung nach gibt es noch viel Unsicherheit bei den Unternehmen. Petri plädiert dafür, die Umsetzung der Verordnung zu pausieren: "Weil es einerseits rechtlich noch Grauzonen gibt, aber auch weil es für viele Unternehmen völliges Neuland ist."
Tatsächlich sind die neuen Regeln, die ab heute gelten, nur ein kleiner Teil der EU-Verpackungsverordnung. In den kommenden Jahren werden weitere Veränderungen folgen, die einerseits bei den Unternehmen für weitere Umstellungen sorgen werden, sich aber andererseits auch bei den Verbrauchern bemerkbar machen werden - ob beim Online-Shopping oder im Supermarkt.
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Die Europäische Union wird unnötig große Pakete bei Online-Bestellungen verbieten. Es soll also nicht mehr möglich sein, online einen einzelnen Lippenstift zu bestellen und diesen dann in einem Paket in der Größe eines Schuhkartons zu erhalten. Die generelle Vorgabe regelt: Maximal 50 Prozent Leerraum dürfen es dann noch sein.
Manche Verpackungstypen werden ab 2030 außerdem verboten. Dazu gehört etwa das Ketchup-Tütchen im Fast-Food-Restaurant, das Plastik-Netz für die 500 Gramm Zitronen im Supermarkt und das Mini-Shampoo im Hotel.