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Verbraucherschutz im Netz: Minister fordern härteres Vorgehen gegen Fake-Shops
Die Verbraucherschutzministerkonferenz nimmt E-Commerce, KI-Agenten, Online-Lebensmittelüberwachung und mangelnde Preistransparenz an E-Ladesäulen ins Visier.
Die Digitalisierung bestimmt zunehmend den Alltag, bringt aber auch wachsende Risiken für Verbraucher mit sich. Auf der 22. Verbraucherschutzministerkonferenz in Potsdam haben die Ressortchefs von Bund und Ländern daher am Freitag ein umfangreiches Maßnahmenbündel geschnürt, um den digitalen Raum für Konsumenten besser abzusichern. Im Zentrum des Treffens stand die zunehmende Bedrohung durch betrügerische Aktivitäten auf Online-Marktplätzen und die erschwerte Identifizierung von Fake-Shops.
Bislang stoßen die Behörden bei der Bekämpfung betrügerischer Webseiten auf erhebliche bürokratische und rechtliche Hürden. Den Ministern reichen hier die aktuellen Instrumente des Digital Services Act (DSA) nicht aus. Die darin verankerte komplexe Kaskadenregelung führe in der Praxis dazu, dass Sperrverfahren langwierig und ineffizient seien.
Die Konferenz verabschiedete daher einen Antrag von Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen, der einen nationalen Aktionsplan unter Federführung des Bundes fordert. Ziel ist es, die zersplitterten Zuständigkeiten von Polizei, Justiz, des Digital-Service-Koordinators bei der Bundesnetzagentur sowie dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu bündeln.
Zudem soll der Bund prüfen, ob nach belgischem Vorbild ein beschleunigtes „Notice and Action“-Verfahren etabliert werden kann, um betrügerische Internetseiten mit einer .de-Domain auch außerhalb von langwierigen Strafverfolgungsverfahren rasch abzuschalten. Dabei müssen Plattform- oder Domainbetreiber nach dem Hinweis auf rechtswidrige Inhalte oder betrügerische Aktivitäten unverzüglich handeln, um diese zu entfernen oder zu sperren.
Auch das Löschen von Fake-Shop-Werbung in Suchmaschinen und sozialen Netzwerken soll künftig erleichtert werden. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) unterstützte die Stoßrichtung und verwies auf den gerade in Kraft getretenen Widerrufsbutton sowie den anstehenden Digital Fairness Act der EU-Kommission, um manipulative Praktiken im Netz einzudämmen.
Ein weiteres Thema der Konferenz war der Einzug von Künstlicher Intelligenz in den Online-Handel etwa durch KI-Agenten. Im Rahmen von Agentic Commerce sollen solche Systeme eigenständig handeln, Flüge buchen, Stromanbieter wechseln oder Produkte kaufen. Da sich der klassische Verbraucherschutz bisher primär auf das Design von Benutzeroberflächen konzentrierte, fordert die Konferenz neue, umfassende europäische Schutzmechanismen. Verbraucher müssen ihr zufolge jederzeit die Kontrolle behalten.
Die Minister verlangen, dass KI-Systeme zwingend so zu gestalten sind, dass Nutzer maßgebliche Voreinstellungen wie Preisspannen, Anbietergrenzen und Kündigungsoptionen selbst festlegen können. Ferner müsse sichergestellt sein, dass der Mensch zu jedem Zeitpunkt den Prozess unterbrechen und die finale Kaufentscheidung bestätigen könne. KI-Agenten dürften ausschließlich im Interesse der Verbraucher und nicht im Interesse der Anbieter handeln. Bei KI-gestützten Beratungsangeboten sehen die Politiker Potenzial zur Entlastung von Beratungsstellen, sofern hohe Qualitäts- und Sicherheitsstandards garantiert sind.
Neben dem digitalen Handel befassten sich die Minister mit dem Verbraucherschutz bei Software- und Medien-Downloads. Da Nutzer hier oft nur noch zeitlich oder an unklare Rahmenbedingungen geknüpfte Lizenzen statt klassischer Eigentumsrechte erwerben, seien mehr Transparenz und verbraucherfreundliche Regelungen vom Bund nötig.
Auch die amtliche Lebensmittelüberwachung soll digitaler werden. Um im wachsenden Online-Handel mit der täglichen Nahrung ein identisches Schutzniveau wie in stationären Märkten zu gewährleisten, drängen die Länder auf rechtssichere Grundlagen für anonyme Testbestellungen durch Kontrolleure. Zahlungs- und Versanddienstleister sollen gesetzlich dazu verpflichtet