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Zahl der Kindeswohlgefährdungen 2025 deutlich gestiegen
Die Zahl der Kindeswohlgefährdungen ist das vierte Jahr in Folge auf einen neuen Höchststand gestiegen. Damit hat sich die Fallzahl seit Beginn der Zählung 2012 mehr als verdoppelt. Auch mehr Verdachtsfälle wurden gemeldet.
Fälle von Kindeswohlgefährdungen in Deutschland haben erneut stark zugenommen. Im vergangenen Jahr stiegen die bei den Jugendämtern gemeldeten Fälle auf einen neuen Höchststand von 79.800, wie das Statistische Bundesamt mitteilte. Im Vergleich zum Vorjahr sei das ein Anstieg um zehn Prozent.
Seit Beginn der Zählung im Jahr 2012 hat sich die Fallzahl demnach sogar mehr als verdoppelt - sie ist zum vierten Mal in Folge auf einem neuen Höchststand. Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls eines Kindes droht oder bereits eingetreten ist.
Die Zahl der Verdachtsmeldungen erreichte ebenfalls einen neuen Höchststand und stieg um zwölf Prozent auf 268.300 Fälle.
Mit 58 Prozent der Fälle stellten die Behörden am häufigsten Anzeichen von Vernachlässigung fest. In 38 Prozent der Fälle hätten psychische, bei 29 Prozent körperliche Misshandlungen zugrunde gelegen. Hinweise auf sexuelle Gewalt wurden in fünf Prozent der geprüften Fälle gefunden. Insgesamt seien in allen vier Gefährdungskategorien Anstiege zu verzeichnen, das größte Plus aber mit 3.950 mehr Nennungen bei Vernachlässigungen und mit 3.250 mehr Nennungen bei psychischen Misshandlungen.
Dabei habe ein Viertel der betroffenen Kinder Anzeichen für mehrere dieser Gefährdungsarten aufgewiesen. Auch dieser Anteil sei in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen: Zehn Jahre zuvor habe er noch bei 16 Prozent gelegen.
In fast drei Vierteln der Fälle (74 Prozent) ging die Kindeswohlgefährdung ausschließlich oder hauptsächlich von Vater oder Mutter aus, bei vier Prozent waren ein Stiefelternteil oder neue Partner von Elternteilen beteiligt. Außenstehende Personen waren in fünf Prozent der Fälle verantwortlich und in neun Prozent mehrere Personen, ohne dass Hauptverantwortliche ausgemacht werden konnten. Bei sieben Prozent konnte nicht geklärt werden, von wem die Kindeswohlgefährdung ausging.
Gut die Hälfte der Kinder war zum Zeitpunkt der Kindeswohlgefährdung höchstens acht Jahre alt, jedes vierte Kind sogar vier Jahre und jünger. Mit rund 40 Prozent wuchs der Großteil der betroffenen Jungen und Mädchen 2025 bei beiden Elternteilen auf, 37 Prozent bei einem alleinerziehenden Elternteil.
In 43 Prozent der Fälle waren die betroffenen Kinder und Jugendlichen den Ämtern schon bekannt, weil sie eine Leistung der Jugendhilfe in Anspruch nahmen. Zudem war in etwa jedem vierten Fall innerhalb des Jahres bereits eine Gefährdungsmeldung zu dem Kind eingegangen.
Um die Gefährdungssituation zu beenden, wurde in 91 Prozent der Fälle eine Hilfe oder Schutzmaßnahme vereinbart.