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Apple passt EU-Bedingungen für Entwickler an: Neue Gebührenstruktur ab Oktober
von Carsten Knobloch
18. Aug. 2026 |
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Apple hat weitreichende Anpassungen an seinen Geschäftsbedingungen für Entwickler in der Europäischen Union angekündigt. Die neuen Regeln sollen den jahrelangen Streit mit der Europäischen Kommission um alternative Vertriebswege und Gebühren beilegen. Entwickler können den aktualisierten Bestimmungen ab sofort zustimmen, verbindlich in Kraft treten sie zum 1. Oktober.
Die wohl wichtigste Änderung betrifft die umstrittene Core Technology Fee: Die pauschale Gebühr pro Erstinstallation wird komplett gestrichen. An ihre Stelle rückt die Core Technology Commission, eine einfache Provision von 5 Prozent auf digitale Transaktionen bei Apps, die über alternative Marktplätze oder direkt über das Internet verteilt werden. Auch anfängliche Anschaffungs- und Store-Dienstleistungsgebühren entfallen.
Gleichzeitig sortiert Apple die Provisionssätze im App Store neu:
– Bei Nutzung des regulären In-App-Kaufsystems von Apple werden 26 Prozent fällig (15 Prozent für Teilnehmer am Small Business Program sowie für Abos ab dem zweiten Jahr).
– Kommt eine alternative Zahlungsabwicklung innerhalb der App zum Einsatz, sinkt der Satz auf 20 Prozent (10 Prozent ermäßigt).
– Werden Nutzer über externe Links zum Kauf auf Webseiten weitergeleitet, verlangt Apple 15 Prozent Provision (10 Prozent ermäßigt).
– Für den alternativen Vertrieb via Drittanbieter-Marktplatz oder Web fallen 5 Prozent an.
Entwickler in der EU dürfen ab Oktober zudem Apples In-App-Käufe und alternative Zahlungsmethoden parallel nebeneinander anbieten, müssen sich nach der Festlegung ihrer Optionen allerdings für zwölf Monate an dieses Setup binden.
Für Minderjährige gelten strengere Vorgaben: Apps in der Kategorie Kinder dürfen grundsätzlich keine externen Transaktions-Links enthalten. Bei Nutzern unter 18 Jahren muss bei alternativen Bezahlwegen die Zustimmung der Eltern eingeholt werden, für unter 13-Jährige sind Weiterleitungen ins Netz für Zahlungen komplett untersagt.
Parallel lockert Apple die Voraussetzungen, um alternative App-Stores betreiben oder Web-Sideloading anbieten zu dürfen. Neben börsennotierten Unternehmen oder Firmen mit Risikokapital qualifizieren sich nun auch Bildungseinrichtungen, gemeinnützige Organisationen oder Firmen nach bestandener Finanzprüfung. An der Sicherheitsprüfung (Notarization) für alle extern verbreiteten iOS-Apps hält Apple jedoch weiterhin fest. Bin gespannt, was nun Entwickler sagen – und Menschen bei Spotify, Epic und Co.
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