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Der Deutsche Bundestag hat Urheberrechtsprobleme
Der Webseite des Deutschen Bundestages fehlen plötzlich Archivinhalte. Dahinter stecken Probleme mit dem Urheberrecht. Eine Lösung wird gesucht.
Plötzlich fehlt ein Teil der Bundestagsgeschichte: Seit April gibt es auf der Bundestagswebsite das Onlinearchiv für die Jahre 2005 bis 2016 nicht mehr. Von Beratungsvorgängen bis zu den Abgeordnetenbiografien sind Inhalte verschwunden: das sogenannte Webarchiv, mit dem die Inhalte der jeweiligen Legislaturperioden des Parlaments zum Ende der jeweiligen Zeiten in einer Art Raum-Zeit-Kontinuum tiefgefroren und für die Nachwelt konserviert werden.
Bei Zugriffsversuchen erfährt man: „Das ‚Web-Archiv‛ mit den Internetseiten des Deutschen Bundestages aus den Jahren 2005 bis 2016 ist aus urheberrechtlichen Gründen seit dem 17. April 2026 nicht mehr online.“ Zuerst haben das nur wenige Nutzer bemerkt, doch inzwischen ranken sich darum wilde Spekulationen im Netz. Einer der dabei meistgenannten Gründe trifft zu: „Die jetzige Zugriffsbeschränkung für die Jahre 2005-2016 musste aufgrund in jüngster Zeit bekannt gewordener urheberrechtlicher Risiken erfolgen“, erläutert ein Sprecher der Bundestagsverwaltung auf Nachfrage heise onlines. „Diese stehen vor allem im Zusammenhang mit in die Webseiten integrierten Abbildungen.“
Es gehe dabei an keiner Stelle um Webseiten-Texte, weder Bundestagsdrucksachen noch sonstige Veröffentlichungen des Bundestages selbst seien problematisch. „Sie lassen sich aber aufgrund der technischen Struktur der archivierten Snapshots von Webseiten bis zum Jahr 2016 nicht mit einem vertretbaren Aufwand von jenen PDF-Dateien oder Bildern trennen, um die es bei den Urheberrechtsfragen aktuell geht“, erläutert der Sprecher des Bundestags. Ist also eine Bilddatei in einem PDF enthalten, die Bildrechte daran jedoch nicht dauerhaft gesichert, birgt das ein Abmahnrisiko für das Parlament. Es müssten „viele Millionen einzelne Dateien ‚händisch‘ durchgegangen werden“, berichtet der Sprecher des Bundestagspräsidiums. „Daher war zur Vermeidung möglicher Urheberrechtsverletzungen zunächst allein die allgemeine Zugangsbeschränkung der Jahre 2005-2016 praktikabel.“
Das Offlinenehmen des Webarchivs sei keine Löschung, betont der Sprecher. Alle Inhalte seien im Parlamentsarchiv weiterhin vorhanden, und dieses sei ohne besonderen Antrag und kostenfrei nutzbar. Sprich: wer weiß, was er sucht, kann sich dort melden.
Eine richtige Lösung des Problems ist aber offenbar noch nicht in Sicht. Die Bundestagsverwaltung prüft noch, welche Möglichkeiten es gibt, die Webseiten wieder allgemein erreichbar zu machen. Einige Inhalte der derzeit nicht mehr frei zugänglichen Teile des Archivs sind bereits unabhängig davon verfügbar gemacht worden, auch einzelne Informationen wie etwa Angaben zu Abgeordnetenbiografien wurden in den verfügbaren Teilen der Bundestagswebseite wieder online gebracht.
Schwierigkeiten mit den Feinheiten des deutschen Rechts sind schon seit langem Teil des Bundestags. Die Onlinepräsenz des Gesetzgebers, die seit inzwischen 30 Jahren existiert und einige Male umgestaltet wurde, wird gerne als Messlatte für die Wirkung des Rechts genommen – etwa wenn es um das Datenschutzrecht geht.
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