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Meta-Vergleich in den USA sollte Plattform-Design auch hier verändern
Nach dem US-Vergleich gegen Meta fordern Verbraucherschützer und Experten auch hierzulande strengere Regeln für soziale Netzwerke.
Nachdem sich Meta in den USA auf einen historischen Vergleich geeinigt hat, hoffen hiesige Verbraucherschützer auf Plattform-Design-Anpassungen auch in Deutschland. Wie die Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), Ramona Pop, gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) erklärte, seien die angekündigten Maßnahmen zu begrüßen, zugleich reichten diese aber noch lange nicht aus, um junge Menschen wirksam zu schützen. Sie fordert deshalb Maßnahmen, die über das hinausgehen, was in den USA umgesetzt werden soll. Auch Experten der Kommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ wünschen sich für Deutschland strengere Maßnahmen, als sie in den USA ausgehandelt werden konnten.
Wie Meta in seinem Newsroom zu dem Vergleich erläutert, gelten die meisten Auflagen zehn Jahre lang in den an der Klage beteiligten Bundesstaaten. Zu den zentralen Maßnahmen gehört ein standardmäßiges tägliches Nutzungslimit von zwei Stunden, das kumulativ über Instagram und Facebook hinweg gelten soll – mit regelmäßigen Erinnerungen, wie lange das Angebot schon genutzt wird. Nur mit Zustimmung der Eltern soll sich das Zeitlimit aufheben lassen. Zwischen Mitternacht und 6 Uhr greife eine Nachtsperre, die den Zugang zu Feed, Stories, Explore und Reels blockiere. Während der Schulzeit von 8 bis 15 Uhr sollen zudem Benachrichtigungen stummgeschaltet werden – ausgenommen davon sollen nur Direktnachrichten und Sicherheitswarnungen sein. Außerdem sollen Jugendliche künftig standardmäßig einen nicht-personalisierten Feed wählen können. Die Autoplay-Funktion, die Content in Dauerschleife ermöglicht, soll sich abschalten lassen und die Anzeige von Likes und Reaktionen werde verborgen. Auch den Beautyfiltern soll es an den Kragen gehen.
Meta kündigt außerdem eine verstärkte Altersverifikation an und will vermehrt Konten identifizieren, die jünger als 13 Jahre sind. Zugleich fordert der Konzern, dass App-Stores künftig verifizierte Altersinformationen bereitstellen – und ruft TikTok und YouTube auf, vergleichbare Standards einzuführen. Jugendliche bewegten sich „fließend zwischen Dutzenden Apps am Tag“, argumentiert Meta. Einige Maßnahmen, wie etwa die Zeitbegrenzung und der Nachtmodus, sollen zunächst nur für fünf Jahre gelten und würden nur dann auf zehn Jahre verlängert, wenn TikTok und YouTube ähnliche Maßnahmen ergreifen. Macht die Konkurrenz nicht mit, kann sich Meta einiger Versprechen und auch einiger Zahlungen also recht rasch wieder entledigen.
Pop unterstrich gegenüber dem RND, dass Schutzmaßnahmen wie Zeitlimits, nächtliche Sperren oder deaktivierte Benachrichtigungen „den Nutzungsdruck von Minderjährigen verringern“ können. Das eigentliche Problem bleibe aber bestehen: „Geschäftsmodelle und Algorithmen, die darauf ausgelegt sind, Aufmerksamkeit möglichst lange zu binden. Kinder und Jugendliche brauchen keine bloßen Nutzungsgrenzen, sondern Plattformen, die von vornherein sicher sind.“ Plattformen müssten so gestaltet sein, dass junge Menschen geschützt sind, „ohne sie von digitaler Teilhabe auszuschließen“. Risikoreiche Funktionen sollten zudem „erst freigeschaltet werden, wenn Nutzerinnen und Nutzer ihre Volljährigkeit nachgewiesen haben“.
Zugleich lehnte Pop eine Verantwortungsverschiebung Richtung Erziehungsberechtigte ab: „Die Verantwortung kann und darf nicht allein bei den Eltern liegen.“ Darüber hinaus machte der vzbv schon im Juni dieses Jahres klar, dass die aktuellen Plattformdesigns nicht nur für Minderjährige problematisch sind, sondern auch für Erwachsene. Er forderte deshalb Safety by Design für alle, statt Social-Media-Verbote nur für Heranwachsende.
Olaf Köller, Co-Vorsitzender der Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ und geschäftsführender wissenschaftlicher Direktor am Leibniz-Institut für die Pädagogik der Naturwissenschaften und Mathematik, n