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Nach Klage - Sony muss jetzt vor Gericht beweisen, dass ihr digitale Spiele nach dem Bestellen nicht besitzt
Sony sieht seine Hinweise zur Lizenzierung digitaler Spiele im PlayStation Store als ausreichend an. (© EA Sports / Sony)
Seit Anfang 2025 verpflichtet das US-kalifornische Gesetz AB 2426 Online-Shops dazu, unmissverständlich klarzumachen, wenn ein »Kauf« in Wahrheit nur eine zeitlich begrenzte Lizenz beinhaltet. Das betrifft auch und insbesondere digital erworbene Videospiele.
Vier PlayStation-Spieler nahmen dieses Gesetz im vergangenen Juni zum Anlass, Sony zu verklagen – denn ihrer Ansicht nach verschleiere der Checkout-Bildschirm, dass Käufer eine solche Lizenz beinhalten. Der Konsolenhersteller selbst hat inzwischen mit einer Gegendarstellung geantwortet.
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Im Kern ging es den Klägern Andrew Garcia, Edward Heycock, Jason Mendoza und John Salinas vor dem US-Bezirksgericht Kalifornierns darum, dass Käufer beim Klick auf den »Bestellen und Bezahlen«-Button nicht hinreichend darauf aufmerksam gemacht werden, dass man keine echte Ware, sondern nur ein widerrufliches Nutzungsrecht erhält.
Der Checkout-Bildschirm zeigt über diesem Button zwar einen Lizenzhinweis, dieser sei aber viel zu unauffällig – zumal in den USA kein Häkchen angekreuzt werden muss, um zu bestätigen, dass man alles verstanden habe, wie die Klageschrift weiter ausführt. Hierzulande muss immerhin das erfolgen, wenn auch die Lizenzhinweise erst bei Klick auf Mehr Anzeigen angedeutet werden:
In Deutschland gibt es immerhin noch einen Hinweis, dass der Kauf nicht mehr stornierbar ist.
Wie GameFile berichtet, argumentiert Sony vor Gericht, dass die gestellten Angaben ausreichen, weil »vernünftige Verbraucher nicht getäuscht« würden.
Als Beleg verweist der Konzern auf die verlinkten Nutzungsbedingungen und die Software-Lizenzvereinbarung, die festhalten, dass Software lizenziert statt verkauft wird – das geschieht allerdings erst mehrere hundert Wörter tief im jeweiligen Dokument.
Obendrein stellt der PlayStation-Hersteller hier die Grundsatzfrage: Wer ein digitales Spiel kauft, verstehe und wisse selbst, dass echtes Eigentum bei einem digitalen Produkt eben nicht möglich sei; schließlich könnten sonst beliebig viele Personen dieselbe Kopie besitzen.