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Bundesweites Alkoholverbot in Bahnhöfen: Die wichtigen Kernpunkte
Mehr Ordnung und Sicherheit in allen Bahnhöfen und Zügen: Das will die Bahn mit dem geplanten bundesweiten Alkoholverbot erreichen. Welche Regeln künftig wo gelten sollen und wie weit das Verbot überhaupt umsetzbar ist.
Der Konzern will ein sogenanntes Alkoholkonsumverbot in allen Bahnhöfen im Rahmen seines Hausrechts einführen. Das Verbot bezieht sich laut DB auf den direkten Konsum auf Bahnsteigen und in Bahnhofshallen.
Bis zum 15. Oktober 2026 soll die Regelung schrittweise an den bundesweit 5.400 Bahnhöfen umgesetzt werden. Schon ab heute (1. September) werden laut Konzern der Berliner Hauptbahnhof sowie die Bahnhöfe Berlin Gesundbrunnen, Kiel und Braunschweig alkoholfrei sein.
Wie SWR-Bahnexperte Frieder Kümmerer bei tagesschau24 im Juli erläuterte, reagiert die Bahn mit dem Vorhaben primär auf die Vorfälle der vergangenen Monate, bei denen Bahnpersonal verletzt oder sogar getötet wurde.
DB-Chefin Evelyn Palla hatte zur beschlossenen Maßnahme gesagt: "Wir greifen durch: Wir verbannen das Alkoholtrinken aus unseren Bahnhöfen." Zu oft sei festgestellt worden, dass mit steigendem Alkoholkonsum auch die Gewalt zunehme.
Ja, in mehr als 30 Bahnhöfen deutschlandweit, darunter in den Hauptbahnhöfen Bonn, Bremen, Dortmund, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Köln und München. Die Bahn teilte mit, dass sie bisher sehr positive Erfahrungen mit der Maßnahme gemacht habe.
Bahnchefin Palla zufolge sank beispielsweise die Kriminalität. Außerdem sei weniger Müll angefallen.
SWR-Bahnexperte Kümmerer wiederum äußerte Zweifel an der tatsächlichen Wirkung. Seiner Einschätzung nach könnten Probleme, wie Gewalt aufgrund von Alkoholeinfluss, durch das Verbot lediglich an andere Orte verlagert werden.
Rund 1.600 Beschäftigte der Bahn sind in den ersten fünf Monaten von 2026 bedroht oder angegriffen worden.
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Vom Verbot ausgenommen sei das Trinken von Alkohol innerhalb der Gastro-Angebote an Bahnhöfen, teilte die Bahn mit. Auch das Mitführen von Alkohol in verschlossenen Taschen oder aus Einkäufen soll weiterhin gestattet bleiben.