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Kehrtwende bei Cybersicherheit: Bund gibt Plan für BSI-Grundgesetzänderung auf
Trotz der verschärften Bedrohungslage und verstärkter IT-Angriffe verzichtet die Bundesregierung überraschend auf eine Verfassungsänderung zur Stärkung des BSI.
Der jüngste Cyberangriff auf die Berliner Senatsverwaltung hat erneut gezeigt, wie verwundbar die IT-Infrastruktur deutscher Kommunen und Bundesländer angesichts hochprofessioneller und oft staatlich gesteuerter Angreifer ist. Die Folgen des Vorfalls in der Hauptstadt erweisen sich als weitaus umfangreicher als zunächst angenommen und machen deutlich, wie dringend Länder und Kommunen auf tatkräftige Unterstützung angewiesen sind.
Doch just in dieser angespannten Sicherheitslage vollzieht die Bundesregierung eine Kehrtwende: Sie verzichtet überraschend darauf, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) über eine Grundgesetzänderung zu einer echten Zentralstelle auszubauen.
Das ist einer heise online vorliegenden Antwort des Bundesinnenministeriums (BMI) auf eine Anfrage des Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz zu entnehmen. Auf die Frage, ob die Regierung vor dem Hintergrund anhaltender und schwerwiegender Angriffe auf Länder und Kommunen die seinerzeit von der Ampel-Koalition geplante Grundgesetzänderung vorlegen wird, verweist das Ressort nur auf den bestehenden verfassungsrechtlichen Rahmen. Dieser solle ausgeschöpft werden, um die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern zu vertiefen.
Ferner hebt das BMI die bereits existierenden 14 Kooperationsvereinbarungen mit den Bundesländern, die bereits erfolgte Ausweitung der BSI-Befugnisse durch das Gesetz zur Umsetzung der NIS2-Richtlinie sowie eine personelle und finanzielle Aufstockung der Behörde hervor.
Mit dieser Haltung weicht die Bundesregierung deutlich von ihren bisherigen Zielen ab. Noch im Koalitionsvertrag hatten sich die Regierungspartner CDU, CSU und SPD darauf verständigt, die nationale Cybersicherheitsstrategie fortzuentwickeln, das BSI zu stärken und es gezielt zu einer Zentralstelle für Fragen der Informations- und Cybersicherheit auszubauen.
Bisher durfte das BSI den Ländern bei der Abwehr schwerer Cyberattacken verfassungsrechtlich bedingt erst nach einer expliziten Anforderung von Amtshilfe zur Seite stehen. Zudem mussten langwierige bilaterale Vereinbarungen geschlossen werden – und die existieren bis heute nicht mit allen 16 Bundesländern. Dieser bürokratische Prozess kostet wertvolle Zeit, wenn schnelles Handeln erforderlich ist. In der Praxis führte dies immer wieder dazu, dass das BSI im Notfall zunächst einfach half und die rechtliche Grundlage erst im Nachgang gelegt wurde.
Entsprechend deutlich fällt die Reaktion aus der Sicherheitspolitik aus. Von Notz kritisiert den Schritt scharf: Die neue Volte der Bundesregierung hält der Bundestagsabgeordnete für „schlicht verheerend für die IT-Sicherheit Deutschlands“. Wer so agiere, könne „sich alle Sonntagsreden auf IT-Gipfeln zur dringend notwendigen Erhöhung der IT-Sicherheit sparen“. Der Oppositionspolitiker wirft Schwarz-Rot vor, parteipolitische Taktik über die nationale Sicherheit zu stellen und fordert ein umgehendes Umdenken.
Der Verzicht auf den Umbau des BSI zur Zentralstelle stößt auch bei IT-Sicherheits- und Verfassungsexperten auf Unverständnis. Fachleute und IT-Branchenverbände wie der Bitkom monieren immer wieder, dass der föderale Flickenteppich bei der Cyberabwehr verheerende Schwachstellen schaffe.
Ein zentrales Problem: Wenn Kommunen oder Landesbehörden von Ransomware-Wellen oder staatlichen Hackergruppen angegriffen werden, entscheidet oft jede IT-Abteilung isoliert. Das BSI als kompetenteste Behörde des Landes muss derweil tatenlos zusehen, bis bürokratische Amtshilfeanträge gestellt sind. Zwar wird die Behörde weiter technisch und personell aufgerüstet. Doch ohne die nötige verfassungsrechtliche Neuordnung droht das deutsche Gesamtsystem der Cybersicherheit im Ernstfall träge und zersplittert zu bleiben.