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Disney+: Patentstreit könnte ein Streaming-Feature in Deutschland kosten
von Carsten Knobloch
3. Sep. 2026 |
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InterDigital hat vor dem europäischen Einheitlichen Patentgericht (UPC) einen weiteren juristischen Erfolg gegen Disney erzielt. Die Lokalkammer in Düsseldorf entschied, dass InterDigital Anspruch auf eine Unterlassungsverfügung hat, weil Disney ein Patent des Unternehmens verletzt. Konkret geht es dabei um eine Technologie, die Nutzern ein nahtloses Weiterschauen von Videoinhalten über verschiedene Geräte hinweg ermöglicht. Das Gericht bestätigte im gleichen Zug auch die Gültigkeit des Patents. Müsste sich also um Cross-Device-Streaming und Casting handeln.
Die aktuelle Entscheidung betrifft die Märkte in Deutschland und den Niederlanden. Disney hat allerdings die Möglichkeit, gegen das Urteil in Berufung zu gehen. Für InterDigital ist dies bereits die dritte Unterlassungsverfügung des UPC gegen Disney. Die vorherigen zwei Verfahren betrafen Codierungstechniken rund um den Videostandard HEVC. Abseits des UPC konnte InterDigital bereits vor nationalen Gerichten in Deutschland und Brasilien Verfügungen durchsetzen, unter anderem wegen Schutzrechten für HDR-Technologien, Codierungsverfahren für AVC und HEVC sowie für die dynamische Überlagerung mehrerer Videostreams. Habt ihr ja vermutlich bei uns mibekommen.
Was bedeutet das nun für Disney? Der Druck steigt mal wieder. InterDigital versucht, über die Gerichtsentscheidungen, Lizenzzahlungen für seine proprietären Streaming- und Videotechnologien durchzusetzen. Für Disney bedeutet die Unterlassungsverfügung im Raum Deutschland und Niederlande das Risiko, die betroffene Funktion technisch anpassen oder im Zweifelsfall deaktivieren zu müssen, falls man sich nicht auf eine Lizenzierung einigt oder die Berufung scheitert.
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