// STADT-BREMERHAVEN — MOBILE & WEB
Lieferando: Trinkgeld-Klausel laut Gericht unzulässig
von Carsten Knobloch
4. Sep. 2026 |
8
Wer bei der Essensbestellung über Lieferando vorab per App oder Website ein digitales Trinkgeld für den Boten hinterlegte, schaute im Ernstfall in die Röhre: Wurde die Bestellung vom Restaurant storniert und das Essen gar nicht geliefert, behielt die Plattform das Trinkgeld laut ihren Geschäftsbedingungen trotzdem ein. Diese Praxis hat das Kammergericht Berlin nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Betreiberin yd. yourdelivery GmbH nun für unzulässig erklärt. Habe ich tatsächlich ein paar Mal in Social Networks gesehen, dass sich da Leute drüber aufgeregt haben.
In den Bedingungen hieß es schlicht, dass ein einmal per Bestätigung platziertes Trinkgeld nicht mehr erstattet werden könne. Das Gericht stellte klar, dass dies die Kundschaft unangemessen benachteiligt. Ein Trinkgeld sei an die Erbringung der eigentlichen Lieferleistung gekoppelt. Wird die Bestellung storniert, haben Kunden ein berechtigtes Interesse daran, neben dem Kaufpreis auch den Obolus für den Fahrer zurückzuerhalten. Das Einbehalten diene lediglich dazu, einseitig Unternehmensinteressen auf Kosten der Verbraucher durchzusetzen.
Ganz ausgestanden ist das Thema allerdings noch nicht. Das Urteil (Az. 23 UKl 2/26) ist bislang nicht rechtskräftig. Wird es bindend, darf Lieferando die Klausel künftig nicht mehr verwenden. Ein Automatismus für eine Rückzahlung bereits in der Vergangenheit einbehaltener Trinkgelder ergibt sich daraus für Betroffene allerdings nicht direkt. Trinkgeld - eh so ein Thema:
Hinweis: Dieser Artikel enthält Affiliate-Links. Kauft ihr darüber ein, erhalten wir eine kleine Provision - ohne Aufpreis für euch und ohne Einfluss auf unsere redaktionelle Meinung.