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Bundesgerichtshof: Kaskoversicherte tragen "Werkstattrisiko"
Rechnet eine Autowerkstatt für eine Reparatur mehr ab als nötig, muss die Kaskoversicherung nicht dafür zahlen. Das Risiko trägt der Versicherte, entschied der Bundesgerichtshof.
Wer für sein Auto eine Kaskoversicherung abgeschlossen hat, ist in der Regel gut abgesichert: Die Teilkaskoversicherung greift zum Beispiel bei Elementarschäden wie Hagel oder Diebstahl, eine Vollkaskoversicherung darüber hinaus auch bei selbst verschuldeten Unfällen oder Vandalismus.
Allerdings beschränken die Versicherungen ihre Kaskoversicherungen meist auf die "für die Reparatur erforderlichen Kosten". Kaskoversicherungen müssen also nicht ausnahmslos alle Kosten ersetzen, die eine Werkstatt bei einer Reparatur in Rechnung stellt.
In diesen Bezirken könnte die Kfz-Versicherung teurer werden.
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So war es auch bei einer Frau aus Heilbronn, die in ihr Auto seitlich versehentlich einige Kratzer und Dellen fuhr. Sie ließ ihr Auto daraufhin in einer Werkstatt reparieren. Das Auto war vollkaskoversichert. Die Versicherung sollte also auch bei einem solchen selbst verursachten Schaden einspringen.
Die Versicherung zahlte die Reparaturkosten aber nicht komplett. Einige der Kosten, rund 400 Euro von insgesamt knapp 4.000 Euro, seien nämlich nicht erforderlich gewesen. Und die Versicherung zahle nur die "erforderlichen Kosten". So stand es in den Bedingungen der Vollkaskoversicherung der Betroffenen - und so steht es in ganz vielen Bedingungen von Kfz-Kaskoversicherungen in ganz Deutschland. Die Frau klagte deshalb gegen die Versicherung auf Zahlung der fehlenden 400 Euro.
Die Kosten für eine Autoreparatur in einer Werkstatt sind zuletzt deutlich angestiegen.
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Rechtlich spricht man in solchen Fällen vom sogenannten Werkstattrisiko. Es geht dabei um die Frage, wer auf den Kosten sitzen bleibt, wenn die Werkstatt mehr als die notwendigen Kosten abrechnet.
Diese Frage war bisher juristisch umstritten. Brunhilde Ackermann, die Anwältin der Klägerin vor dem BGH, meint, da der Versicherungsnehmer im Vorhinein nicht beurteilen könne, welche Kosten anfallen, könne es nicht sein, dass ihn die Versicherung am Ende auf den Kosten sitzen lässt. Denn: "Als Versicherungsnehmer bin ich im Zweifel technischer Laie, ich weiß nicht, was notwendig ist und was erforderlich ist."
Anderer Ansicht war heute der Bundesgerichtshof. Der entschied, dass Versicherungsnehmer bei einer Kaskoversicherung selber sicherstellen müssen, dass die Werkstatt nur die erforderlichen Kosten abrechnet. Rechnet sie mehr ab, ist das nicht Sache der Versicherung, sondern des Versicherten.