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Drohnenzwischenfälle kosten die Luftfahrt Millionen
Die Zahl der Drohnenzwischenfälle an deutschen Flughäfen ist 2025 stark angestiegen – und damit auch die finanziellen Schäden, die daraus folgten.
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Die Zahl der Drohnenereignisse an deutschen Flughäfen ist im vergangenen Jahr deutlich gestiegen, wie das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) berichtet. Die Schäden für die Luftfahrtindustrie stiegen 2025 in Millionenhöhe.
Dem Luftfahrtbundesamt (LBA) seien im vergangenen Jahr 226 Drohnenereignisse gemeldet worden, teilt das DLR mit. Darunter seien 116 relevante Störfälle an insgesamt 25 Verkehrsflughäfen gewesen. Die schwersten Zwischenfälle gab es im Juli in Frankfurt und im Oktober in München, wo nach einem schweren Drohnenzwischenfall der Flugverkehr mehrere Tage lang eingeschränkt war.
Solche Zwischenfälle stören die eng getakteten Umlaufpläne und haben wirtschaftliche Konsequenzen für Airlines und Flughäfen: In München etwa mussten mehr als 30 Flüge umgeleitet oder gestrichen werden. Beinahe 10.000 Passagiere waren betroffen. Für das Jahr 2025 beziffert das DLR den betriebswirtschaftlichen Schaden auf mindestens 60 Millionen Euro. Werden Folgekosten etwa durch Umlaufstörungen und Verzögerungen einberechnet, steige der Schaden auf bis zu 160 Millionen Euro.
Das ist eine dramatische Steigerung gegenüber dem Vorjahr: 2024 wurden dem LBA 118 Störfälle gemeldet. Darunter waren lediglich neun, die zu einer vollständigen Einstellung des Flugbetriebs führten. So schwere Störfälle wie in München gab es nicht. Entsprechend war der Schaden mit rund einer halben Million Euro deutlich geringer.
Die meisten Drohnenvorfälle mit Auswirkungen auf den Flugbetrieb gab es an den großen internationalen Drehkreuzen und Verkehrsflughäfen. Nicht jede Drohnensichtung hat dabei so dramatische Folgen wie in München: Sie reichen von Verzögerungen und Warteschleifen über Umleitungen bis hin zur partiellen oder gar vollständigen Einstellung des Betriebs.
Die Auswirkungen hängen auch von der Größe des jeweiligen Flughafens ab: Die großen Drehkreuze, die über mehrere Landebahnen verfügen, müssen oft nur eine davon sperren. Bei kleineren Verkehrsflughäfen kommt es dann schon zu größeren Betriebseinschränkungen. Ein Regionalflughafen mit nur einer Start- und Landebahn muss unter Umständen den gesamten Betrieb einstellen.
„Unbefugte Drohnenflüge im Umfeld von Flughäfen können erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen und stellen zugleich eine Herausforderung für die Sicherheit und Resilienz des Flugbetriebs dar“, sagt Florian Linke, kommissarischer Direktor des DLR-Instituts für Luftverkehr. „Bereits kurze Störungen lösen im hochvernetzten Luftverkehrssystem beträchtliche Folgewirkungen aus. Besonders bei längeren Ereignissen oder wiederholten Beeinträchtigungen steigen die wirtschaftlichen Auswirkungen deutlich an, sobald systemische Pufferkapazitäten erschöpft sind.“
Unklar bleibt meistens, wer für die Drohnenvorfälle verantwortlich ist. Einige der Akteure sind sicher Hobbypiloten, die nicht ausreichend über Flugverbotszonen Bescheid wissen. Allerdings gehen die zuständigen Behörden davon aus, dass manche Störungen auch vorsätzlich herbeigeführt werden, etwa von Geheimdiensten oder Terroristen. Grundsätzlich ist das Fliegen von Drohnen im Umkreis von 1,5 Kilometern um einen Flughafen herum streng verboten.