// HEISE ONLINE — MOBILE & WEB
Vorsicht, Kunde: Glasfaserausbau – Rechte bei Verzögerung und Schäden
Wer einen Glasfaseranschluss bestellt hat, sollte Verzögerungen nicht aussitzen. Wir klären, was Verbraucher über Verträge, Laufzeit und Haftung wissen müssen.
Mit Ihrer Zustimmung wird hier ein externer Podcast (Podigee GmbH) geladen.
Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden.
Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen (Podigee GmbH) übermittelt werden.
Mehr dazu in unserer
Datenschutzerklärung.
Beim Glasfaserausbau vergeht zwischen Interessentenabfrage, Bau und tatsächlicher Freischaltung oft viel Zeit. Monate sind keine Seltenheit, in manchen Fällen zieht sich der Ausbau über Jahre hin. Verzögerungen bei der Aktivierung, unklare Vertragslaufzeiten und Schäden durch Bauarbeiten können für Ärger sorgen.
Mit Ihrer Zustimmung wird hier ein externer Podcast (Podigee GmbH) geladen.
Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden.
Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen (Podigee GmbH) übermittelt werden.
Mehr dazu in unserer
Datenschutzerklärung.
Für Verbraucher ist dabei wichtig zu wissen: Maßgeblich ist nicht, was einzelne Baupartner oder Callcenter-Mitarbeiter mitteilen, sondern was vertraglich geschuldet ist und wer der eigene Vertragspartner ist. Wer hier seine Rechte kennt, kann Probleme vermeiden und Forderungen gezielt durchsetzen.
Glasfaserverträge werden oft lange vor der eigentlichen Anschlussmöglichkeit geschlossen. Üblich sind anfängliche Laufzeiten von bis zu 24 Monaten, wie es das Telekommunikationsgesetz in § 56 vorsieht. Entscheidend ist hierbei: Die Vertragslaufzeit beginnt zu dem im Vertrag festgelegten Datum, nicht erst mit der tatsächlichen Freischaltung des Anschlusses. Kosten für den Tarif fallen jedoch erst an, wenn die Leistung auch erbracht wird. Wer einen Glasfaservertrag unterschreibt, sollte deshalb genau auf Laufzeit, Beginn und Kündigungsmöglichkeiten achten.
Verzögert sich der Ausbau, verkürzt sich die verbleibende Mindestlaufzeit entsprechend, was beim späteren Wechsel zu einem günstigeren Tarif von Vorteil sein kann. Nach Ablauf der anfänglichen Laufzeit verlängern sich Telekommunikationsverträge auf unbestimmte Zeit und können dann mit einmonatiger Frist gekündigt werden. Automatische Verlängerungen um zwölf Monate sind nicht mehr zulässig.
Wer bereits einen DSL-Vertrag hat und auf Glasfaser umsteigen möchte, sollte den alten Vertrag nicht selbst kündigen. Der neue Anbieter koordiniert den Wechsel und übernimmt die Verantwortung für eine nahtlose Umstellung. Verzögerungen gehen dann zu seinen Lasten.