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Niederländische Stiftung verschärft Vorgehen gegen Snapchat-Betreiber
Eine Stiftung will Snap zu besseren Schutzmaßnahmen für Minderjährige verpflichten. Deutsche können sich einer Schadenersatzklage anschließen.
Die niederländische „Stiftung zur Untersuchung von Marktinformationen“ (SOMI) hat Snap nach deutschem Recht abmahnen lassen. Ziel des Vorgehens ist es, den Snapchat-Betreiber zur Unterlassung von Praktiken zu zwingen, die die niederländische Stiftung und ihre Anwälte als rechtswidrig einstufen.
Sollte Snap auf die Abmahnung hin keine oder eine aus Sicht von SOMI unzureichende Unterlassungserklärung abgeben, würde der Rechtsweg sodann unmittelbar vor ein Oberlandesgericht führen. „Der Kampf gegen Big Tech hat gerade erst begonnen“, sagt SOMI-Vorstand Hans Franke in Berlin.
SOMI wirft Snap bereits seit längerem unter anderem süchtigmachende Designs, die Verbreitung von Darstellungen sexuellen Missbrauchs (CSAM) und den Vertrieb illegaler Produkte auf der Plattform vor. Auch das gezielte Targeting ohne Zustimmung wird von SOMI angegriffen. Eine Klage auf Schadenersatzanspruch in den Niederlanden, wo Snap seinen offiziellen EU-Sitz hat, sei am 9. September auf alle EU-Nutzer ausgeweitet worden, berichtet Stiftungsvorstand Franke in Berlin. Dieser könnten sich seit wenigen Tagen nun auch die zahlreichen deutschen Snap-Nutzer anschließen.
Ergänzend zu diesem Schadenersatzverfahren, das sich auf das bisherige Verhalten richtet, kommt nun das Vorgehen in Deutschland hinzu. Die spezialisierte Leipziger Anwaltskanzlei Spirit Legal, die die Stiftung hierbei in Deutschland vertritt, sieht den Snapchat-Betreiber unter anderem in der Verantwortung, den besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten.
Snap unternehme zu wenig gegen eine rechtswidrige Nutzung und halte sich selbst nicht an Vorschriften. Patente würden offenlegen, welche Mechanismen Snap nutze und wie es dabei Daten verarbeite. Es gehe dabei auch um die Autonomie der europäischen Nutzer: Jeder einzelne sei wertvoll für das KI-Training der großen Unternehmen, erklärt Stiftungsvorstand Hans Franke.
Die Anwälte argumentieren für die Abmahnung mit der Nichteinhaltung von geltendem EU-Recht: Der Betreiber Snap komme seinen Pflichten aus dem Digitale-Dienste-Gesetz der EU nicht nach, auch gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoße der Anbieter umfangreich. Insbesondere die Anforderungen für besonders sensible Daten und bei Minderjährigen unter 16 Jahren würde der Betreiber nicht berücksichtigen.
Die Verwendung besonders sensibler Daten Minderjähriger für die Werbeausspielung sei dabei ein besonders schwerer Bruch der Vorschriften der DSGVO. Seit den Russmedia- und dem Webgroup-Coyote-Urteilen des Europäischen Gerichtshofs sei es zudem so, dass Betreiber Snap selbst datenschutzrechtlich und auch bei den Inhalten keinem Haftungsprivileg unterliege, argumentieren die Anwälte der Stiftung. Auch der Jugendmedienschutzstaatsvertrag werde vom Betreiber verletzt. Zudem sind sie der Ansicht, dass Snapchat als Programm ein verbotenes KI-System sei, da es altersbedingte Schwächen gezielt ausnutze und einen erheblichen Schaden. Das sei ein Verstoß gegen Artikel 5 Abs. 1 des AI Acts.
Die SOMI-Stiftung will mit ihrem gerichtlichen Vorgehen auch ein Zeichen gegen die ihrer Meinung nach zu langsame Durchsetzung des geltenden Europarechts durch die EU-Kommission als Aufsichtsbehörde des Digital Services Act setzen. Snapchat unterliegt als sehr große Onlineplattform (VLOP) der direkten Aufsicht durch die EU-Behörden. Seit 2023 hat die EU-Kommission insgesamt fünf Auskunftsverlangen an die europäische Niederlassung Snap B.V. in den Niederlanden gerichtet, im März 2026 dann ein formelles Verfahren eröffnet. Dabei fordert sie vom Betreiber einen besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen auf der Plattform.
SOMI geht das zu langsam. Die Stiftung ist als Verbraucherschutzverband in der gesamten EU klageberechtigt, seit mehreren EuGH-Urteilen zur Zulässigkeit von Verbandsklagen im Datenschutzrecht ist dieser Weg rechtlich eindeuti