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EU Kids Act: Details zu den Alterskontrollen – es wird kompliziert
von André Westphal
17. Sep. 2026 |
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Caschy hatte es ja schon aufgegriffen: Der EU Kids Act wurde grob vorgestellt. Der Entwurf ist komplex und wurde von diversen Sicherheitsexperten schon unter die Lupe genommen. Dabei hagelt es viel Kritik und auch die technische Expertise der Verantwortlichen wirkt angesichts einzelner Annahmen und Formulierungen zweifelhaft. Sollte es keine entscheidenden Anpassungen geben, könnte es in der Praxis zukünftig kompliziert werden und das auch für Erwachsene.
Denn beispielsweise sieht der Entwurf keine einheitliche Art von Alterskontrollen vor. Da wird es je nach Art der Plattform Abweichungen geben. Als Beispiel für eine wirksame Methode der Alterskontrolle nennt man die entsprechende App der EU. Diese basiert auf Ausweisdaten. Auch Erwachsene werden sich in der Regel damit kontrollieren lassen müssen. Ausnahmen wird es für lange bestehende Konten geben, bei denen nahezu ausgeschlossen werden kann, dass es sich um Minderjährige handelt.
Spannend ist, dass der EU Kids Act zwar für soziale Medien gelten soll, aber nicht definiert, was man eigentlich unter "sozialen Medien" versteht. Es liegt nahe, dass man die Definition aus dem DMA übernehmen wird. Demnach wären soziale Medien grundsätzlich Dienste, auf denen User "miteinander in Kontakt treten und kommunizieren sowie Inhalte teilen und andere Nutzer und Inhalte entdecken können". Demnach würde das z. B. auch auf kleine Foren zutreffen, die ebenfalls Alterskontrollen einführen müssten. Denn Ausnahmen für kleinere Communities sind aktuell nicht vorgesehen.
Doch die Alterskontrollen betreffen auch Dienste, die ohne Konto genutzt bzw. eingesehen werden können. Damit geht man in der EU über etwa das Social-Media-Verbot für Kinder in Australien deutlich hinaus. Schon der bloße Zugang ohne Konto wird nämlich reguliert. Betroffene Dienste, das wären z. B. auch Videoplattformen, Online-Games, KI-Chatbots oder sogar Software-Marktplätze, dürften öffentlich nur kindgerechte Inhalte zeigen. Für alles andere sollen Alterskontrollen notwendig sein.
Im Klartext wären davon also auch Games wie "Fortnite" oder "Roblox", Chatbots wie ChatGPT oder Claude oder auch Stores wie der Google Play Store und sogar Steam betroffen. Software-Plattformen sollen dabei ihre Apps und Spiele mit klaren Altersfreigaben versehen und müssen vor der Installation sicherstellen, dass die Nutzer nicht zu jung sind. Das könnte im Übrigen auch App-Marktplätze wie F-Droid betreffen (via Netzpolitik).
Jedoch definiert die EU-Kommission die Alterskontrollen in diesem Fall eher breit und spricht lediglich von "Age Assurance". Das erlaubt beispielsweise neben der strengen "Age Verification", die soziale Netzwerke wie Facebook, TikTok oder Instagram verpflichtend nutzen sollen, auch grobere Schätzungen. Das könnten etwa Gesichtsscans sein. Schwierig wird hier in der Praxis die Balance sein. Denn einerseits fordert die EU-Kommission zuverlässige Einschätzungen, andererseits eine möglichst geringe Eingriffsteife. Beides zusammen ist aber eigentlich gar nicht möglich.
An einem Satz aus dem Entwurf reiben sich aktuell Sicherheitsforscher: "Any age assurance measure shall be zero knowledge proof". Das ergibt keinen Sinn, weil "Zero Knowledge Proof" wie ein Adjektiv genutzt wurde, aber ein Nomen ist. Dieses Verfahren soll z. B. bei einem Altersnachweis sicherstellen, dass die Anonymität der Nutzer erhalten bleibt. Die EU nutzt aber selbst für ihre hauseigene Alterskontroll-App gar nicht verpflichtend Zero-Knowledge-Proof-Verfahren. Dass also jede Alterseinschätzung damit arbeiten solle, wirkt inhaltlich kurios. Kritiker unterstellen den Verantwortlichen daher mangelndes Fachwissen.
Starker Tobak für Erziehungsberechtigte: Diese sollen, wenn sie z. B. für ihre Kinder ab 13 Jahren einen begleiteten Account in sozialen Netzwerken erstellen wollen, drei Nachweise erbringen. Sie brauchen dann nämlich auch ein ver