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Rücknahmepflicht für Einweg-E-Zigaretten wird ab 1. Juli erweitert
Die kleine Erinnerung: Ab dem 1. Juli 2026 gelten neue Vorgaben für die Rücknahme von Einweg-E-Zigaretten. Nach der Übergangsfrist müssen dann auch Kioske, Tankstellen und andere Verkaufsstellen, die E-Zigaretten anbieten, ausgediente Geräte zurücknehmen. Zudem sind die Händler verpflichtet, Kunden deutlich auf die Rückgabemöglichkeit hinzuweisen.
Wichtig dabei: Die Rückgabe ist nicht an den Kauf einer neuen E-Zigarette gekoppelt. Wer ein altes Gerät entsorgen möchte, kann dies unabhängig von einem Neukauf erledigen. Ganz neu ist die kostenlose Rückgabe von E-Zigaretten allerdings nicht. Seit Längerem können sie, wie andere kleine Elektroaltgeräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 Zentimetern, kostenlos bei Wertstoffhöfen, kommunalen Sammelstellen und auch im Lebensmitteleinzelhandel abgegeben werden.
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