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Digitale Brieftasche d-you: Verbraucherschützer fordern Nachbesserungen beim Datenschutz
von Carsten Knobloch
23. Sep. 2026 |
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Bis Ende 2026 müssen die EU-Mitgliedstaaten nach den eIDAS-Vorgaben eine digitale Brieftasche bereitstellen, die unionsweit funktioniert. In Deutschland soll das Ganze schrittweise unter dem Namen d-you anlaufen (weil ein deutsches DU wohl nicht catchy genug ist) und ab Januar 2027 einsatzbereit sein. Geregelt wird das über das Digitale Identitätengesetz, dessen Regierungsentwurf aktuell im Bundestag verhandelt wird. Geht es nach dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), hat die Bundesregierung dabei allerdings wichtige Hausaufgaben beim Schutz sensibler Daten liegen gelassen.
Aus Sicht der Verbraucherschützer fehlen im aktuellen Gesetzentwurf Schutzvorkehrungen. Wenn Personalausweis und Führerschein künftig auf dem Smartphone landen, müsse das System von Beginn an datensparsam und sicher gestrickt sein. Diensteanbieter sollten ausschließlich die Daten erhalten, die für den jeweiligen Vorgang zwingend nötig sind.
Für einen Altersnachweis im Netz oder bei Social Media reicht beispielsweise die einfache Rückmeldung über 18 Jahre alt: ja. Vollständiger Name, Anschrift oder das exakte Geburtsdatum gehen die Plattformen schlicht nichts an. Auch beim Anmieten eines Autos genügt der reine Nachweis der passenden Führerscheinklasse. Zudem müsse die Wallet auch mit Pseudonym nutzbar sein. Meines Wissens steht im Gesetzentwurf aber nicht, ob eben andere Anbieter auch wirklich alle Daten bekommen (sollen / dürfen). Einiges ist da technisch und europarechtlich längst vorgesehen.
Jedenfalls pocht der Verband auf drei Kernpunkte im Gesetzgebungsverfahren:
- Datenschutz durch Technik und Voreinstellungen: d-you muss ab Werk pseudonyme Nutzung, selektive Datenfreigaben und eine datensparsame Altersverifikation mitbringen. (das soll laut Entwurf aber noch kommen)
- Tracking und Profilbildung verhindern: Das Verknüpfen von Nutzungsdaten über verschiedene Dienste hinweg muss technisch und rechtlich ausgeschlossen werden. Unternehmen dürfen Nutzer auch nicht über Rabatte oder Zusatzfunktionen dazu ködern, freiwillig mehr persönliche Daten preiszugeben.
- Klare Schranken für Datenabfragen: Identitätsdaten dürfen Diensteanbieter nur dann abfragen, wenn es dafür eine gesetzliche Grundlage gibt. Dazu gehören wirksame Kontrollen und spürbare Sanktionen.
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